Kriminalität

Urteil im Prozess gegen Ayleens Mörder erwartet

Bleibt es bei Sicherungsverwahrung für den Mörder der 14-jährigen Ayleen? Vor dem Landgericht Gießen fällt das Urteil.

Vor dem Landgericht Gießen entscheidet sich an diesem Montag (9.00 Uhr), ob gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg erneut Sicherungsverwahrung verhängt wird. Dies hatte die Staatsanwaltschaft für den Mann gefordert. Die Verteidiger des 32-Jährigen lehnten eine Sicherungsverwahrung für ihren Mandanten ab.

Der bereits rechtskräftig wegen Mordes an Ayleen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Mann ist im aktuellen Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt. Zudem geht es erneut um den Vorwurf, der 32-Jährige habe sich kinderpornographische Inhalte beschafft. Er soll in einem Videotelefonat mit einer damals 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten haben. Die Vorwürfe waren bereits im ersten Prozess um den Mordfall Ayleen zur Sprache gekommen. 

Im Mittelpunkt steht die Frage der Sicherungsverwahrung. Diese hatte der Bundesgerichtshof wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für den Vorwurf der Beschaffung kinderpornographischer Inhalte aufgehoben, deshalb muss das Landgericht Gießen nun erneut entscheiden.

Für Sicherungsverwahrung gelten bestimmte Voraussetzungen - im vorliegenden Fall, dass neben dem Mord an der Schülerin eine weitere mutmaßliche Straftat vorliegt, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen würde.