Verwaltungsgerichtshof

Rechtsstreit um Altlasten-Sanierung geht in weitere Runde

Rechtsstreit um Altlasten-Sanierung geht in weitere Runde

Der Dauerstreit um die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall am Donnerstag zur erneuten Verhandlung an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zurück.

Die Bundesrichter gaben dem VGH auf, eingehend zu prüfen, ob die Sanierungspläne dauerhafte Gefahren ausschließen. Geklagte hatte der Umweltverband BUND Baden-Württemberg (Az. BVerwG 10 C 4.23)

Die Ex-Deponie im Kreis Lörrach gilt als ein bundesweit besonders großes und schwieriges Altlastenprojekt. Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der früheren Müllkippe unweit des Rheins zu sanieren.

Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden. BASF will den Müll hinter dicken Mauern einkapseln. Der Umweltverband will dagegen erreichen, dass die Altlasten aus der Kippe entfernt werden.