Bundesliga

Neuer Anlauf im Prozess um Böllerwurf bei Bundesligaspiel

Der Strafprozess um eine Böllerexplosion bei der Partie Augsburg gegen Hoffenheim geht in eine neue Runde. Vier Männer stehen vor Gericht, weil ein besonders starker Böller 14 Menschen verletzt hat.

Das Landgericht Augsburg nimmt am Montag (9.00 Uhr) einen neuen Anlauf, um die Böllerexplosion mit 14 Verletzten während der Partie Augsburg-Hoffenheim strafrechtlich aufzuarbeiten. Am vergangenen Dienstag musste das Verfahren ausgesetzt werden, weil einer der beiden Schöffen bei dem Fußballspiel am 11. November 2023 selbst im Augsburger Stadion war; er wurde deswegen von zwei Verteidigern als befangen abgelehnt. Nun beginnt der Prozess mit neuen ehrenamtlichen Richtern von vorn.

In dem Verfahren ist ein 28 Jahre alter Mann aus dem Raum Göppingen wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll den Böller geworfen haben. Der Mann wurde kurz nach der Detonation festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft; ihm drohen mehrere Jahre Gefängnis.

Mit ihm auf der Anklagebank sitzen drei weitere Männer im Alter von 28, 31 und 35 Jahren. Ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den vier Angeklagten um Hoffenheim-Fans, die im Gästeblock waren. Wegen der Explosion war das Spiel mehrere Minuten unterbrochen worden, die Partie endete dann 1:1.

Der sogenannte Mamba-Böller soll nach Angaben der Ermittler deutlich stärker und gefährlicher gewesen sein als übliche Silvesterkracher. Unter den insgesamt 14 Zuschauerinnen und Zuschauer, die verletzt wurden, waren fünf Kinder. Die Opfer erlitten laut Anklage Knalltraumata und andere Verletzungen, einige spürten auch Monate danach noch die Folgen.

Der Prozess sorgt auch wegen des Vorsitzenden Richters Christoph Kern für Aufmerksamkeit. Kern ist hochrangiger Fußballfunktionär, er ist ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Seine Strafkammer ist aufgrund der Geschäftsordnung des Landgerichts für den Fall zuständig. Ein Befangenheitsantrag gegen Kern seitens der Verteidigung wegen dessen Verbandstätigkeit wurde vor wenigen Wochen allerdings vom Gericht abgewiesen.