Sie sollen einen 27-Jährigen dazu gebracht haben, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken: Im Verfahren gegen vier Jugendliche aus dem Rhein-Neckar-Kreis wird das Landgericht Heidelberg am Dienstag voraussichtlich ein Urteil verkünden. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach dem Treffen mutmaßlich an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet demnach Körperverletzung mit Todesfolge.
Die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen harten Alkohols zu trinken, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht. Harter Alkohol sind hochprozentige alkoholische Getränke wie etwa Wodka oder Whisky.
Jugendlicher soll nach Stunden Notruf gewählt haben
Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der 27-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb. Seine Blutalkoholkonzentration lag laut Gericht bei 4,03 Promille. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille.
Das Verfahren hat laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Den heute 16- und 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Kammer hatte nach Auskunft des Gerichts zu Beginn des Verfahrens 14 Zeugen und zwei Sachverständige – einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Rechtsmediziner – geladen.

