Urteile

Karlsruhe darf nicht für Demokratie-Veranstaltung werben

Die Stadt Karlsruhe darf nicht für eine Veranstaltung für Demokratie in einem ihrer Stadtteile werben, in deren Organisation alle im Ortschaftsrat vertretenen Parteien bis auf die AfD eingebunden waren. Das verletze den Grundsatz der Chancengleichheit, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) und gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung des AfD-Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt statt. Dieser begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. Die Verwaltung des zu Karlsruhe gehörenden Stadtteils Durlach habe alle demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln missachtet und sich über das Neutralitätsgebot von kommunalen Behörden hinweggesetzt, schrieb der AfD-Kreisverband in einer Mitteilung.

Konkret ging es um die Veranstaltung «Durlach leuchtet für Demokratie», die für diesen Freitag geplant ist. Das Stadtamt Durlach hatte die Veranstaltung unterstützt und eine entsprechende Pressemitteilung der Organisatoren dazu weitergeleitet. Außerdem hatte sie laut VGH Plakatständer zur Verfügung gestellt, auf denen Werbeplakate dafür aufgehängt werden durften. «Hierdurch wurde positiv von amtlichen Stellen die politische Tätigkeit der organisierenden Parteien unterstützt, während der Antragsteller diese Unterstützung weder erfahren hat, noch sie ihm angeboten wurde», beschied der VGH. (Az.: 1 S 401/24)