Tiere
Gericht: Wolf darf nun doch vorerst nicht geschossen werden
Der Wolf im Nordschwarzwald darf nun doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden und damit eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft gesetzt. Der Aufschub gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts.

