Freiwilliges Tempo 30

Gericht will über Schilder entscheiden

Ist ein Appell an Autofahrer, im Ort das Tempo zu drosseln, zulässig? Am Bodensee wird über Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 gestritten. Nun soll ein Freiburger Gericht entscheiden.

Gericht will über Schilder entscheiden

Das Freiburger Verwaltungsgericht will am Dienstag im Rechtsstreit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 entscheiden. Schon länger gibt es dazu eine Kontroverse zwischen Anwohnern vom Bodensee und dem zuständigen Landratsamt.

Bei einer mündlichen Verhandlung vor Gericht waren am Montag die unterschiedlichen Standpunkte aufeinandergeprallt. Im Kern geht es um die Frage, ob Bürger auf ihren Grundstücken mit Schildern für eine Drosselung der Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten appellieren dürfen.

Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will. (Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).