Verfassungsschutz

Gericht: Inlandsgeheimdienst darf AfD beobachten

Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Zuvor hatte es bereits in einem Eilverfahren so entschieden.