Mutmaßlicher Justizskandal

Finale im Prozess um Bestechungsskandal in der Justiz

Im Korruptionsprozess um ein Datenleck in der Stuttgarter Justiz stehen nun die Plädoyers an. Fällt auch schon das Urteil gegen die fünf Angeklagten?

Im Stuttgarter Korruptionsprozess um ein mutmaßliches Datenleck in der Justiz werden die Plädoyers erwartet (13.30). Möglicherweise fällt noch am selben Tag ein Urteil. Auf der Anklagebank sitzen zwei Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sowie drei weitere Verdächtige. 

Worum es geht

Die beiden Justizbeschäftigten – ein Justizhauptsekretär und eine Angestellte im Unterstützungsbereich – sollen über eine interne Software vertrauliche Informationen aus laufenden Verfahren abgerufen und an mutmaßliche Auftraggeber weitergegeben haben. Als Gegenleistung sollen sie mit Geld und Schmuck bestochen worden sein. Drei weitere Angeklagte sollen den Deal organisiert oder davon profitiert haben.

Für den Justizhauptsekretär fordert die Staatsanwaltschaft laut Landgericht eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten, für die Angestellte von zweieinhalb Jahren. Zwei der ebenfalls angeklagten Männer sollten demnach für fünf Jahre sowie für vier Jahre und zehn Monate in Haft. Die Verteidigung hält diese Forderungen für abwegig: Sie plädierte – wenn überhaupt – für Bewährungs- und Geldstrafen.

Verbindungen zu versuchtem Auftragsmord 

Der Fall ist Teil eines größeren Komplexes: Im Mai 2024 wurde ein damals 23 Jahre alter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm (Kreis Ludwigsburg) auf offener Straße angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Schützen, einen Mann aus den Niederlanden, wegen versuchten Auftragsmordes zu 14 Jahren Haft; sein Komplize erhielt sechs Jahre wegen Beihilfe. Die mutmaßlichen Auftraggeber des Anschlags sind dieselben Männer, die auch im Stuttgarter Verfahren auf der Anklagebank sitzen.

Zum Prozessauftakt hatte der Justizhauptsekretär die Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt – sein Anwalt verlas eine entsprechende Erklärung. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die auch den Stuttgarter Fall führt, spricht von einem «kriminellen Datenleck» und einem Bestechungssystem.