DUH macht Ernst: Klage wegen Gäubahn-Kappung eingereicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach eigenen Angaben Klage eingereicht wegen der mehrjährigen Kappung der sogenannten Gäubahn nach dem Ende der Stuttgart 21-Bauarbeiten. Die Umwelthilfe hofft auf einen Weiterbetrieb eines Teils des alten Stuttgarter Kopfbahnhofs, wenn sie mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Erfolg haben sollte.
Nach den bisherigen Planungen soll die Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen/Zürich ab 2025 für mindestens sieben Jahre vom Hauptbahnhof Stuttgart abgetrennt werden. Reisende sowie Pendlerinnen und Pendler müssten dann auf dem Weg dorthin in die Stadt- oder S-Bahn umsteigen.
Aus Sicht der Umwelthilfe verstößt die Kappung gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21. Dieser sieht nach DUH-Angaben von Mittwoch einen «unmittelbaren Ersatz» vor, also eine Alternative zum wegfallenden Gäubahnanschluss zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Hauptbahnhof, wenn der alte Zulauf stillgelegt wird. Eine Unterbrechung der Gäubahn für mindestens sieben Jahre und bis zur fertigen Verbindung über den geplanten Pfaffensteigtunnel sei ein Verstoß.
Die Klage richtet sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt, weil es die Pläne der Bahn nicht fristgerecht abgelehnt habe. Widerstand regt sich seit langem auch bei den Anrainergemeinden der Gäubahn.
Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet. Die Deutsche Bahn will sie bis zur Fertigstellung des geplanten Pfaffensteigtunnels zwischen Böblingen und dem Stuttgarter Flughafen vom Stuttgarter Hauptbahnhof abhängen und auf dem Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen enden lassen. Der geplante elf Kilometer lange Tunnel soll von Böblingen die Züge der Gäubahn über den Flughafen direkt an die neue Zulaufstrecke zum Tiefbahnhof in Stuttgart bringen.