BUND sieht Urteil zu Ex-Mülldeponie als Erfolg
Der Umweltverband BUND hat das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts begrüßt, wonach über die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen neu vor Gericht verhandelt werden muss. «Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben», erklärte die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch am Donnerstagabend in Stuttgart.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verwiesen. Der VGH soll prüfen, ob die Sanierungspläne gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht. (Az.: BVerwG 10 C 4.23)
Die Ex-Deponie im Kreis Lörrach gilt als ein bundesweit besonders großes und schwieriges Altlastenprojekt. Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der früheren Müllkippe in der Nähe des Rheins zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden.
«Nun ist BASF gefordert, in sich zu gehen und die Kesslergrube nachhaltig zu sanieren, und nicht auf den endgültigen Ausgang des Verfahrens zu warten», sagte Pilarsky-Grosch laut einer Mitteilung.
BASF ist für einen relativ großen Teil der 52.000 Quadratmeter großen Fläche verantwortlich und setzt nach früheren eigenen Angaben auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen. Es wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren und Kosten von rund 70 Millionen Euro gerechnet, hatte es geheißen.
Weil die Technik umstritten ist, begann der Umweltverband schon vor längerer Zeit einen Rechtsstreit. Er will erreichen, dass die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe entfernt werden. Das Landratsamt Lörrach hatte die BASF-Pläne für verbindlich erklärt und damit bestätigt.
Ein Sprecher von BASF sagte am Donnerstagabend auf Anfrage in Grenzach, das Unternehmen werde sich zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts äußern, wenn diese dem Unternehmen vorliege.