Manche Inhalte zu Amokläufen oder Attentaten auf TikTok verstoßen womöglich gegen Jugendschutzrecht - die baden-württembergische Medienaufsicht hat daher die EU-Kommission eingeschaltet. Konkret geht es um die sogenannte Attentäter-Fanszene, die Amokläufer und Attentäter in sozialen Netzwerken feiert, ihre Taten verherrlicht, verharmlost oder billigt.
In einer Schwerpunktanalyse kommt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in Stuttgart zu dem Schluss, dass Minderjährige auf TikTok leicht solche Angebote angezeigt bekommen können. Die Plattform äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht dazu.
Medienanstalt hofft auf schnelle Reaktion
Ihre Erkenntnisse hat die LFK den Behörden auf europäischer Ebene übergeben, damit die EU-Kommission mögliche Verstöße prüfen und in Verfahren gegen TikTok einbinden kann. «Die LFK geht nun davon aus, dass die EU-Kommission die Risikominimierungsmaßnahmen von TikTok möglichst schnell einer umfassenden Wirksamkeitsprüfung unterziehen und anschließend mit der gebotenen Eile gegen etwaige Verstöße vorgehen wird», hieß es.
Unabhängig davon, ob die Plattform gegen geltendes EU-Recht verstößt, stehe für die Fachleute fest, «dass TikTok seine Bemühungen, die Attentäter-Fanszene einzudämmen, deutlich intensivieren muss», teilte die LFK mit.
