Abkürzung „FCH“ im Mittelpunkt

Intensives Duell abseits des Rasens: Das sind die Hintergründe des Markenstreits zwischen dem FC Hansa Rostock und dem 1. FC Heidenheim

Der 1. FC Heidenheim und der FC Hansa Rostock streiten sich um die Verwendung der Marke „FCH“. Wie es dazu kam, worum es geht und was die beiden Vereine dazu sagen:

Das Ziel an einem Heimspiel-Samstag ist für viele treue Fans des 1. FC Heidenheim klar: „Es geht zum FCH“. An der Ostseeküste dürfte die Antwort der Anhänger des FC Hansa Rostock ähnlich klingen. In Rostock rufen die Fans „Alles für den FCH“ und in Heidenheim gilt „Nur der FCH“. Beide Fanlager sehen sich dabei jeweils als den „echten FCH“ an. In der Vorwoche poppte das Thema in verschiedenen Medien auf und dabei wurde mehrfach die Frage aufgeworfen: Wer darf sich „FCH“ nennen? Markenrechtlich ist das noch nicht endgültig geklärt. In diesem Jahr war der Streit zwischen den beiden Vereinen über die Nutzung der Abkürzung als Wortmarke zu seinem Höhepunkt gekommen, dessen Ursprung liegt aber schon deutlich länger zurück.

Wer ist FCH? FC Hansa Rostock und 1. FC Heidenheim streiten sich um Vereinskürzel

Das letzte Spiel des FC Hansa gegen den 1. FC Heidenheim liegt fast drei Jahre zurück. Heute trennen die Clubs zwei Klassen. Nun kommt es zum Duell auf ungewohntem Terrain. Es geht um den Namen.
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Rostock
Rechtsstreit

Wenn es nach dem 1. FC Heidenheim geht, können sich beide Vereine dieses Kürzel verpassen. Darüber waren sich der Bundesligist und der Drittligist aus Rostock auch einig, als sie im Jahr 2008 eine Abgrenzungsvereinbarung schlossen. Den Zweck der Vereinbarung erklärt der FC Hansa Rostock auf Rückfrage: Die Heidenheimer dürften die Abkürzung „FCH“ nur in Kombination mit „Heidenheim“ oder dem offiziellen Logo verwenden, um eine klare Zuordnung sicherzustellen und Verwechslungen zu vermeiden, heißt es von seitens des Vereins. „Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, verstoßen gegen die Vereinbarung“, schrieben die Rostocker. 

Gutes Miteinander über viele Jahre

Das funktionierte über viele Jahre gut, manchmal gab es bei einigen Fanartikeln der Heidenheimer aber Gesprächsbedarf zwischen den Clubs. „In Einzelfällen kam das vor, dass nur FCH auf den Produkten stand, wenn Rostock das moniert hatte, haben wir das rausgenommen“, sagt Markus Gamm, Bereichsleiter Kommunikation beim 1. FC Heidenheim.

Das gute Miteinander endete aber im ersten Bundesligajahr der Heidenheimer mit der Eintragung der Wortmarke „FCH Fanshop“ im europäischen Markenregister im März 2024. Die Rostocker sahen diesen Vorgang als Verletzung der gültigen Vereinbarung und als Teil eines langfristigen Prozesses. „Der 1. FC Heidenheim hat in den vergangenen Jahren den Fokus immer mehr auf die Benutzung der Bezeichnung FCH in Alleinstellung gelegt und dies in einem Ausmaß, das von uns nun nicht mehr hinnehmbar war“, heißt es von Seiten des FC Hansa Rostock.

Als Reaktion folgte ein Widerspruch der Rostocker gegen die Eintragung der Marke, der noch läuft. Der Grund des Widerspruchs: Verwechslungsgefahr. „Wir haben uns natürlich immer weiter markenrechtlich professionalisiert, um uns national und international gegen Dritte zu schützen“, begründet Gamm die Markenanmeldung, die eine von mehreren in den vergangenen Jahren war. In diesem Zusammenhang habe der FC Hansa Rostock einen Versuch unternommen, „uns die Nutzung der Bezeichnung FCH deutlich einzuschränken“, so der Heidenheimer Verantwortliche, „Das konnten und können wir so nicht hinnehmen.“ 

Damit identifizieren sich die Heidenheimer Fußball-Fans: Die Abkürzung FCH wird auf vielen Fanartikeln verwendet. Dominik Florian

Auf das vermeintliche Foul außerhalb des Rasens folgte die Heidenheimer Antwort. „Nachdem der FC Hansa Rostock im Verlauf der letzten Monate mehrfach auf unsere entgegenkommenden Gesprächsangebote hierzu nicht eingegangen ist, haben wir daraufhin rechtliche Gegenmaßnahmen eingeleitet, um uns in diesem Fall zur Wehr zu setzen“, so Gamm.

Die Rostocker begründen die Ablehnung der Heidenheimer Gesprächsangebote damit, dass die Einigungsangebote des 1. FC Heidenheim 1846 e. V. „unseres Erachtens gewissermaßen eine Aufhebung der Abgrenzungsvereinbarung bedeutet hätten“, schreibt der Verein. Und die Gegenmaßnahmen waren weitreichend: Im Februar dieses Jahres beantragten die rechtlichen Vertreter des Vereins aus Baden-Württemberg beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen sogenannten „Verfall“ des Rostocker Rechts an der Marke FCH sowie die „Nichtigkeit wegen älterer Rechte“.

Trotz Eintragung im Markenregister: Heidenheimer sind gesprächsbereit

„Der Verfall wurde wegen Nichtnutzung der Marke beantragt“, sagt Til Huber, Pressesprecher des DPMA. Die Nichtigkeit gehe laut Huber auf zwei Markenanmeldungen des FCH aus dem Jahr 2015 zurück. Dabei hatten die Heidenheimer die Rechte an der Marke „#NurDerFCH“ und das Vereinslogo als Wort-/Bildmarke eingetragen. Schon vor dem Eintrag hatten sich die Rostocker die Rechte an der Wortmarke „FCH“ gesichert, ließen diese aber nach zehn Jahren auslaufen, wodurch die Marke im Frühling 2017 gelöscht wurde. Zwar ließ der Drittligist die Marke ein Jahr später wieder eintragen, die „älteren Rechte“ beansprucht der 1. FC Heidenheim aber jetzt für sich.

In diesem Zuge meldete der Verein seinerseits auch die Marke „FCH“ an. Wollen die Heidenheimer jetzt also doch der einzige FCH sein?  Die Antwort des Bundesligisten ist deutlich: „Das wollen wir natürlich nicht, gerne kann es weiter einen FCH im Süden und einen im Norden geben“, betont Markus Gamm. Egal, wie das laufende Verfahren ausgehe, würden die Heidenheimer auch weiter die geschlossene Abgrenzungserklärung akzeptieren, sagt er. „Wir sind nach wie vor an einer außergerichtlichen Lösung sehr interessiert und dem FC Hansa Rostock gegenüber jederzeit gesprächsoffen“, sagt Gamm. Fortsetzung folgt.