Im Landkreis Heidenheim sind zwei Schwäne positiv auf das H5N1-Virus getestet worden, womit die Geflügelpest in der Region angekommen ist. Beide Fälle stammen aus Königsbronn.

Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, hat das Landratsamt des Landkreises Heidenheim jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese besagt, dass für sämtliche Geflügelhalter eine Stallhaltungspflicht der Tiere innerhalb eines Korridors von mindestens 500 Meter rechts und links vom Brenzufer ab Itzelberger See bis Heidenheimer Innenstadt sowie in den Teilorten Itzelberg, Aufhausen und Schnaitheim angeordnet wird. Es wird aber zurzeit keine Stallpflicht für den gesamten Landkreis Heidenheim geben.

Die Allgemeinverfügung ist später am Donnerstag auf der Homepage des Landratsamts Heidenheim einsehbar.

Warum Vogelgrippe so gefährlich ist

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren Krankheitszeichen. Die Erkrankung wird durch Viren ausgelöst und tritt in einer geringpathogenen und einer hochpathogenen Variante sowie in verschiedenen Subtypen auf.

Geringpathogene Viren der Subtypen H5 und H7 verursachen insbesondere bei Enten und Gänsen kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Meldepflicht für Geflügel im Landkreis Heidenheim

Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist zudem auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Die Haltung kann mit dem „Antrag für die Registrierung von Tierhaltungen“ beim Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind auch hier auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) zu finden.

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