Seit Mitte Februar gilt in Teilen des Landkreises Heidenheim eine vom Landratsamt erlassene Verfügung zur Eindämmung der Geflügelpest. In dieser wird eine Stallhaltungspflicht für sämtliches Geflügel innerhalb eines Korridors von mindestens 500 Meter rechts und links vom Brenzufer ab Itzelberger See bis Heidenheimer Innenstadt sowie in den Teilorten Itzelberg, Aufhausen und Schnaitheim angeordnet wird.

Weitere Verdachtsfälle in Königsbronn

Dem vorausgegangen waren positive Testungen zweier Schwäne bei Königsbronn auf das H5N1-Virus, die sogenannte Geflügelpest. Wie das Landratsamt Heidenheim auf Nachfrage mitteilt, habe es in der Zwischenzeit – vor etwa zwei Wochen – zwei weitere Verdachtsfälle ebenfalls in Königsbronn gegeben. Tests blieben aber negativ.

Dennoch gilt die Allgemeinverfügung weiterhin und zwar – Stand jetzt – noch bis einschließlich 15. April. Je nach Entwicklung der Lage besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Vogelgrippe jetzt auch im Kreis Heidenheim Kommt Stallpflicht für alle?

Stuttgart/Heidenheim