Es war eine Woche mit sehr vielen Blaulicht-Themen, wie wir in der Redaktion sagen. Eigentlich ging es schon in der Woche zuvor los, als die Polizei im 40 Jahre zurückliegenden Mordfall Sabine Rahn noch einmal um Hinweise bat. Es folgte ein Tötungsdelikt in einem Mehrfamilienhaus in Heidenheim und die Festnahme eines Mannes in Herbrechtingen, der den deutschen Rechtsstaat nicht anerkennen will, auch wenn dieser ihn nun in Untersuchungshaft genommen hat.
Allen, die glauben, dass die Welt immer schlimmer würde und heute alles schlechter sei als früher, sei ein Blick in unser Zeitungsarchiv empfohlen. Sucht man im Zusammenhang mit dem furchtbaren Verbrechen an Sabine Rahn in den frühen 1980er-Jahren mit den Stichworten Vergewaltigung und Mord, hat man erschreckend viele Treffer – wohlgemerkt, nur für den Landkreis Heidenheim.
Besonders junge Mädchen, die per Anhalter gefahren sind oder einfach nur alleine unterwegs waren, scheinen quasi Freiwild gewesen zu sein. Es gab mehrere Täter, die nicht nur einmal übergriffig wurden, sondern mehreren Frauen etwas angetan haben. Nicht immer kamen die jungen Frauen dabei zu Tode wie im Fall Sabine Rahn, aber in jedem Fall fiel bei einer Vergewaltigung auch ein dunkler Schatten auf die Frau, der dies zugestoßen ist. Wer zu einem fremden Mann ins Auto steigt, war zumindest mit daran schuld, wenn ein Mann übergriffig wurde.
Bisweilen wurde Frauen auch empfohlen, sich im Fall einer Vergewaltigung nicht zu wehren, um den Täter nicht zu provozieren und einem gewaltsamen Tod zu entkommen. Kam dann die Vergewaltigung vor Gericht, standen die Frauen vor dem Problem, sich nicht gewehrt zu haben und damit quasi ihr Einverständnis zum sexuellen Übergriff gegeben zu haben – im HZ-Archiv finden sich Beispiele für Prozesse, bei denen Männer daraufhin freigesprochen wurden.
In einem solchen gesellschaftlichen Klima haben womöglich einige Frauen Vergewaltigungen gar nicht angezeigt und tragen das Trauma bis heute unausgesprochen mit sich herum. Auch, weil der Täter möglicherweise derselbe sein könnte, der Sabine Rahn auf dem Gewissen hat, wäre es gut, das Schweigen jetzt zu beenden – selbst wenn die Straftat an sich bereits verjährt ist.
Sollte es nach 40 Jahren noch gelingen, den Täter im Fall Sabine Rahn zu finden, wäre das wie ein kleines Wunder und würde sicherlich nicht nur der Familie des Mädchens helfen, an Gerechtigkeit zu glauben. Aber selbst wenn das nicht gelingt, ist es der Polizei hoch anzurechnen, dass solche Taten auch nach langer Zeit nicht vergessen sind.
Heidenheim
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