Gerade mal eine gute Woche ist vergangen, seit die Stadtverwaltung damit begonnen hat, zu kontrollieren, ob geltendes Recht auch eingehalten wird. In diesem Fall betrifft das die Verschmutzung der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, mit Kleinmüll und Zigarettenkippen.
Ordnungsdienst ist wachsam
Diese einfach wegzuwerfen ist schon seit langem verboten. Doch kontrolliert wurde das bisher nie. Seit Montag vergangener Woche sind die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes, auch Polizeibehörde genannt, angehalten, in der Innenstadt ein wachsames Auge auf Müllsünder zu werfen.
Heidenheim
Schon 23 Verwarnungen
In der ersten Woche, so die erste Bilanz, die der städtische Pressesprecher Wolfgang Heinecker zieht, waren diese Kontrollen durchaus erfolgreich: „Insgesamt wurden 16 Passanten verwarnt, allesamt, weil sie in der Fußgängerzone Zigarettenkippen weggeworfen haben.“ Am Montag dieser Woche kamen nochmal sieben Verwarnungen hinzu. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes seien aber keineswegs die ganze Zeit in der Fußgängerzone präsent, sondern jeden Tag ungefähr eineinhalb Stunden.
Unterwegs in Zivil
Bei der Suche nach Müllsündern sind die städtischen Beschäftigten in Zivil unterwegs. Sehen sie, dass jemand Müll auf die Straße wirft, wird derjenige unter Vorzeigen des Dienstausweises angesprochen und darauf aufmerksam gemacht und verwarnt. Die Müllsünder werden dann angewiesen, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem wird ihnen erklärt, dass sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bezahlen müssen. Kassiert wird jedoch nicht gleich vor Ort. Vielmehr nehmen die Mitarbeiter der Polizeibehörde die Personalien auf, der Müllsünder bekommt dann ein Schreiben per Post. „Wir haben uns dazu entschieden, damit das Verfahren einen klaren Anfang hat.“
23 Müllsünder ertappt
Und wie fielen die Reaktionen der 23 ertappten Müllsünder aus, die allesamt Zigarettenkippen auf die Straße geschmissen hatten? Heinecker zufolge gab es keinen einzigen Fall, in dem der Angesprochene verärgert reagierte. „Es war immer eine unerwartet gute Gesprächsatmosphäre, keiner hat gemeckert, alle waren einsichtig“, berichtet der Pressesprecher von den ersten Erfahrungen der städtischen Polizeibehörde. Einer der Passanten habe sich sogar über sich selbst geärgert, weil er eigentlich gewusst habe, dass neuerdings kontrolliert wird und Verwarnungsgeld gezahlt werden muss. Interessant sei dem Pressesprecher zufolge, dass rund ein Drittel der Ertappten noch nicht volljährig war – also gesetzlich eigentlich noch überhaupt nicht rauchen dürfte.
Kontrollen für den Umweltschutz
Angesichts der Ergebnisse der ersten Tage sollen die Kontrollen auch weiterhin fortgeführt werden. „Allerdings nicht permanent, denn die Mitarbeiter der Polizeibehörde haben ja auch zahlreiche andere Aufgaben“, betont Heinecker. Trotzdem sei es das Ziel, auch weiterhin Passanten anzusprechen und zu verwarnen, die ihrem Müll achtlos auf die Straße werfen. „Wir kontrollieren nicht, um die Stadtkasse zu bereichern“, betont Heinecker. Vielmehr sollen die Kontrollen dem Schutz der Umwelt und der Verbesserung des Stadtbildes dienen.
Heidenheim
Müll wegwerfen ist teuer
Wie hoch die Verwarngelder sind, die Müllsünder bezahlen müssen, hat die Stadt nicht willkürlich festgelegt. Vielmehr orientiert sich die Verwaltung am Bußgeldkatalog des Landes, das einen Rahmen vorgibt. Dabei bewegen sich die Gebühren im Heidenheim am unteren Ende des möglichen.
Das Wegwerfen von Gebrauchsgegenständen aus Papier, Pappe, Plastik oder Metall kann mit einer Geldbuße zwischen 50 und 250Euro belangt werden. Das betrifft auch Zigarettenkippen, Kaugummis und die allgegenwärtigen Kaffeebecher. Das Wegwerfen von scharfkantigen, ätzenden und schneidenden Gegenständen, dazu gehören auch Glasflaschen, kann mit 100 bis 800 Euro belangt werden.
In Heidenheim liegt das Verwarngeld für weggeworfene Zigarettenkippen, Essensreste und anderen Müll wie beispielsweise Kaffeebecher bei 55 Euro. Ebenso viel kostet es, einen Kaugummi fallen zu lassen. Wer eine Glasflasche zerbricht und dabei erwischt wird, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen: Das Bußgeld hierfür liegt bei 100 Euro. ui