Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erlaubt, an bis zu drei Sonn- und Feiertagen im Jahr die Geschäfte aufzusperren. In Heidenheim geschieht das heuer nur zweimal: am 2. April und am 8. Oktober.
Das hat der Gemeinderat beschlossen. Er billigte damit einen Antrag des Heidenheimer Dienstleistungs- und Handelsvereins (HDH). Die Geschäfte dürfen somit an beiden Tagen von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Am 2. April findet gleichzeitig der Outdoor- und Freizeittag statt, für den 8. Oktober ist die City-Autoschau geplant.
Nicht alle Stadträte sind für verkaufsoffene Sonntage in Heidenheim
Sechs Stadträtinnen und Stadträte verweigerten ihre Zustimmung, darunter auch Elisabeth Kömm-Häfner (Grüne). Sie verwies aus ihrer Erfahrung als Krankenschwester auf die Berufsgruppen, die regelmäßig an Wochenenden arbeiten müssen. Das gehe zu Lasten der Familien. Bürgermeisterin Simone Maiwald führte demgegenüber das Interesse ins Feld, die Innenstadt zu beleben.
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