Den Ausführungen des Metzgers Markus Wittlinger kann ich voll und ganz zustimmen.

Auch ich hatte als selbständige Kosmetikerin ab März dieses Jahres keinerlei Einkünfte mehr und zusätzlich wurde mir ab dem 21. März untersagt, meinen Beruf auszuüben.

Genau in dieser Zeit habe ich am 30. März den Beitragsbescheid der Handwerkskammer Ulm mit der Aufforderung erhalten, den Kammerbeitrag von 182 Euro binnen 14 Tagen zu überweisen.

Ich habe daraufhin die HWK Ulm gebeten, dieses Jahr auf Grund der besonderen Umstände bei solch kleinen Gewerbetreibenden auf die Erhebung des Beitrages zu verzichten. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, da für mich „vielfältige Unterstützungsleistungen“ finanziert werden müssen. Außerdem hat man mir angeboten, gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25 Euro den Beitrag in Raten bezahlen zu dürfen.

Man hat mich auch auf die Möglichkeit hingewiesen, staatliche Unterstützungsleistungen zu beantragen. Dies habe ich abgelehnt, da ich nicht einsehe, staatliche Leistungen zu beantragen, die zur Bezahlung eines Beitrags an eine halbstaatliche Kammer bestimmt sind. Seit über 20 Jahren meiner selbständigen Berufstätigkeit habe ich mehrere Tausend Euro an Beitrag bezahlt und dafür nicht einen Euro an Leistung seitens der Handwerkskammer Ulm erhalten. Diese Zwangsmitgliedschaft gehört dringend abgeschafft.

Anni Schalk, Heidenheim