Viele Eigentümer von Grundstücken versuchen derzeit, die Daten ihres Eigentums über das Online-Portal des Finanzamts „Elster“ zu erfassen. Aufgerufen sind dazu alle Eigentümer, weil die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bundesweit neu berechnet werden muss.

Programm mit Tücken

Doch das „Elster“-Programm hat so seine Tücken, die viele Betroffene fast in die Verzweiflung treiben. Doch im entsprechenden Landesgesetz, das die Erfassung der Daten bis Ende Oktober vorschreibt, heißt es, dass die Erklärung elektronisch einzureichen ist. War im Frühjahr noch die Rede davon, dass es nur eine sehr eng definierte Härtefallregelung gibt, auf einen anderen Weg auszuweichen, so hat die Finanzverwaltung diese Regelung nun wohl etwas vereinfacht.

Auch Papierformulare sind möglich

So heißt es inzwischen, dass in Ausnahmefällen auch Papiervordrucke verwendet werden können. Doch was sind diese Ausnahmefälle? Klar definiert ist das nicht. Jedoch ist auf der Internetseite der Finanzveraltung nachzulesen, dass die etwa Menschen nutzen können, die keinen Computer oder keinen Internetanschluss haben.

Ob das tatsächlich überprüft wird, ist fraglich. Fakt ist, dass im Heidenheimer Finanzamt inzwischen die entsprechende Formulare einfach abgeholt werden können, ohne dass man einen Härtefall nachweisen muss, die Vordrucke liegen im Eingangsbereich aus.

Ob ein Ausnahmefall auch dann vorliegt, wenn ein Eigentümer mit der digitalen Erfassung der Daten einfach nicht klarkommt, weil „Elster“ so verwirrend ist, bleibt offen. Ebenso, ob die Erfassung der Daten über den Vordruck einfach ist als übers Programm. Das zumindest gibt nämlich an, wenn man Felder falsch befüllt - ein Vordruck macht das nicht.