Im Landkreis Heidenheim wurde am Donnerstag den zweiten Tag in Folge eine Inzidenz von 500 Corona-Neuinfektionen pro sieben Tage und 100.000 Einwohnern überschritten. Deswegen tritt ab Freitag nun erneut eine abendliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Kraft.
Diese gilt von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, etwa Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen/körperliche Bewegung allein im Freien).
Die Maßnahmen gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Im aktuellen Fall hat der Landkreis Heidenheim dies am Donnerstagabend festgestellt. Die Ausgangsbeschränkung gilt damit ab Freitag, 21. Januar 2022.
Am Mittwoch hatte die Inzidenz bei 520,3 / 100.000 Einwohner gelegen. Am Donnerstag hatte das Landesgesundheitsamt für den Landkreis Heidenheim eine Inzidenz von 603,1 festgestellt. Hier alle Zahlen im Überblick:
Landkreis Heidenheim
Derzeit gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Hier alle zugehörigen Regelungen im Überblick.
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