Größere Aufträge an einen Menschen zu vergeben, den man gerade erst kennengelernt hat, ist mutig und kann auch nach hinten losgehen. Das fand kürzlich ein Paar aus Sontheim/Brenz heraus. Ihr Geschäftspartner, ein 48-jähriger Mann aus Jettingen-Scheppach, nahm ihnen insgesamt 17.000 Euro ab und wurde nun vor dem Heidenheimer Amtsgericht zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt.
Begonnen hatte das monatelange Drama bereits im November 2023. Damals kaufte der geschädigte Mann aus Sontheim laut Anklageschrift einen gebrauchten Anhänger und traf bei der Übergabe nicht nur den Verkäufer an, sondern auch einen Bekannten des Verkäufers, der als Garten- und Landschaftsbauer für einen Forstservice arbeitet. Da der Mann aus Sontheim bald größere Arbeiten in Garten und Hof anstehen hatte, verabredete er sich mit seinem neuen Bekannten zu einem Gespräch in Sontheim.
Bei diesem Gespräch wurden die Pläne für das Grundstück in Sontheim besprochen. Das Paar wollte eine größere Umgestaltung in Auftrag geben, zu der unter anderem die Verlegung eines Rollrasens, das Entfernen von Bäumen, Sträuchern und einer Thujahecke sowie die Pflasterung einer Einfahrt und die Reparatur einer Treppe gehören sollten. Bald war man sich bei den Details einig und konnte über den Preis sprechen. 4300 Euro hatte der Angeklagte für Materialkosten veranschlagt, das Geld bekam er vom Paar in bar.
Immer mehr Geld gezahlt
Wenig später meldete sich der Angeklagte nochmal, sagte, dass er nachkalkuliert habe und nun noch weitere 1800 Euro brauche. Auch die erhielt er, dazu später weitere 7200 Euro für die Beschaffung eines gebrauchten Minibaggers, mit dem der Mann aus Sontheim einige der Vorarbeiten selbst erledigen wollte. 2024 wurde er zudem mit einem Umbauprojekt am Hof des Hauses des Vaters der Geschädigten betraut, wofür er 3800 Euro in Materialkosten einforderte und bekam.
Diese Informationen und der Hergang wurden von keiner am Prozess beteiligten Partei angezweifelt. Warum erst im 2024 Anzeige erstatten wurde, konnte die Geschädigte erklären. Der Angeklagte habe gleich beim ersten Gespräch einen fachkundigen Eindruck und gute Vorschläge gemacht, man habe ihm abgenommen, dass er tatsächlich im Nebenerwerb als Garten- und Landschaftsbauer aktiv sei. Das war der Geschädigten laut eigener Aussage wichtig, denn Schwarzarbeit wolle sie nicht unterstützen.
Mit einem sofortigen Beginn der Bauarbeiten habe man gar nicht gerechnet, stattdessen sollte dieser auf den Zeitraum um Ostern 2024 fallen. Doch dann verzögerte sich der Beginn immer wieder. „Erst war das Problem, dass er am Samstag in seinem Betrieb arbeiten musste, dann war er vom Hochwasser in Bayern betroffen“, so die Geschädigte. Später habe der Angeklagte seinen Vater aus dem Libanon nach Deutschland holen wollen, als im Nahen Osten Kriegshandlungen ausbrachen.
Minibagger kommt nicht an
Auch die Lieferung des bereits bezahlten Minibaggers verzögerte sich immer wieder: Zuerst musste dieser nur inspiziert werden, dann repariert, dann fehlten die Ersatzteile. Viele Whatsapp-Nachrichten tauschten beide Parteien aus, bis der Angeklagte im Januar 2025 nicht mehr antwortete. Erst dann entscheid sich das Sontheimer Paar dafür, Anzeige zu erstatten.
Das alles bestritt der Angeklagte nicht, als er sich vor Gericht äußerte. „Es tut mir leid“, sagte er, und „ich hab mich mit den falschen Leuten zusammengetan“. Von dem Geld habe er nämlich gar nichts behalten, sondern alles an zwei Deutschrussen weitergegeben, die er auf einer Baustelle kennengelernt habe. Die Männer hätten ihm versprochen, dass sie ihm das Material für den Sontheimer Auftrag liefern könnten. Das habe sich dann allerdings als Lüge herausgestellt. Auch eigenes Geld habe er an die zwielichtigen Geschäftsleute verloren, deren Telefonnummer inzwischen nicht mehr erreichbar sei. Sein Anwalt, Ulrich Carle, fügte noch hinzu, dass der Angeklagte bereit wäre, das Geld zurückzuzahlen, wenn es ihm auch nur in Raten möglich wäre.
Der Staatsanwalt sah den Vorwurf des Betrugs aus der Verhandlung bestätigt. „Für mich steht fest, dass der Angeklagte von Anfang an vorhatte, das Geld zu behalten“, sagte er, die Erzählung mit den Deutschrussen halte er für eine Schutzbehauptung. Für gewerbsmäßigen Betrug in drei Fällen forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden könne. Zusätzlich forderte er die Ableistung von 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Zahlung von 17.000 Euro an das geschädigte Paar.
Anfängliche Intention unklar
Rechtsanwalt Ulrich Carle stellte infrage, dass der Angeklagte schon zu Beginn die Absicht gehabt haben solle, sich betrügerisch zu verhalten und sprach deshalb nur von einfachen Betrugsdelikten. Auch betonte er die Reue seines nicht vorbestraften Mandanten und dessen Bereitschaft, das Geld zurückzuzahlen. Deshalb forderte Carle eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Die vom Staatsanwalt geforderte gemeinnützige Arbeit sah er kritisch, weil die sich nicht mit den Arbeitszeiten des Angeklagten vertragen werde, immerhin müsse dieser immer wieder auch samstags arbeiten.
Gelegenheit mach Diebe.
Jens Pfrommer, Richter
Als Richter Jens Pfrommer schließlich das Urteil fällte, ging er teilweise auf Carles Argumentation ein. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr, für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verordnete er die Rückzahlung der 17.000 Euro sowie statt gemeinnütziger Arbeit eine Spende von 1000 Euro an den Betreuungsverein Heidenheim.
Der Angeklagte habe laut Pfrommer zunächst Vertrauen aufgebaut und dann das Geld kassiert, „passiert ist aber letztendlich gar nichts“. Die Verzögerungstaktiken seien eine typische Masche von Betrügern. Trotzdem wollte Pfrommer nicht von gewerbsmäßigem Betrug sprechen und fasste die Tat stattdessen mit einem alten Sprichwort zusammen: „Gelegenheit mach Diebe.“