Bislang im Losverfahren

Warum für die Vergabe von Bauplätzen in Sontheim bald wieder das Windhundverfahren angewendet wird

Der Verkauf der Baugrundstücke an der Weiherbraike II läuft besser, als Verwaltung und Gemeinderat für das Jahr 2025 geplant hatten. Nun wird das Vergabeverfahren geändert.

Das gerade fertig erschlossene Wohngebiet Weiherbraike II bietet 44 Bauplätze. Und nach Abschluss der ersten Vergaberunde kann man in Sontheim konstatieren: Die Lage und das Angebot scheinen äußerst attraktiv zu sein, man reißt der Gemeinde die Grundstücke quasi aus den Händen. Denn von den 44 Plätzen sind 17 bereits vergeben.

Und diese Zahl hätte theoretisch sogar noch größer sein können. Denn bei der Auslosung waren noch mehr Interessenten anwesend, von denen allerdings einige nachträglich ihr Interesse wieder einkassierten und ihren Zuschlag zurückgaben. Über die Gründe kann man spekulieren, möglicherweise hatten manche Probleme mit der Finanzierung gehabt.

Eigentlich hatte man in Sontheim bei der Planung für das laufende Haushaltsjahr ursprünglich einmal lediglich mit der Veräußerung von etwa einem Fünftel der Flächen kalkuliert. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen im Rahmen der ersten Vergaberunde jetzt auf circa 2,2 Millionen Euro und liegen somit etwa 700.000 Euro über Plan. Der Quadratmeter erschlossenes Bauland kostet 220 Euro.

Lage deckt sich mit Riefs Einschätzung

Damit hat sich eine Annahme von Sontheims Bürgermeister aus dem letzten Jahr bestätigt. „Wir vermuten, dass dieses Gebiet relativ zügig vermarktet bekommen. In zwei, allerhöchstens drei Jahren dürften alle Bauplätze weg sein“, hatte Tobias Rief bei der Vergabe des Auftrags für die Riegelbebauung im Dezember 2024 im Gemeinderat noch gemutmaßt.

Im Februar dieses Jahres hatte sich der Gemeinderat aus Gründen der Rechtssicherheit, der Fairness und der Praktikabilität bei der Vergabe der Grundstücke für das Losverfahren und gegen die Formulierung konkreter Vergabekriterien entschieden. Auch das sogenannte Windhundverfahren – also das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – hatte man damals ausgeschlossen.

Mittlerweile sind bei der Verwaltung bereits die nächsten vier Interessensbekundungen für einen Grunderwerb eingegangen. Da man durch die 17 Grundstücksverkäufe sein Haushalts-Soll in Sontheim mehr als erfüllt hat und mit einer nochmaligen Interessentenflut – momentan jedenfalls – nicht rechnet, hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, das gesamte Vergabeverfahren zu vereinfachen.

Vielleicht müssen wir die Vergabe beschränken, bevor wir in zwei Jahren dastehen und gar keine Optionen mehr haben.

Jonas Pürckhauer, FWV-Fraktionschef

Was bedeutet: Zukünftig möchte man die restlichen Bauplätze gern nach dem Windhundverfahren vergeben. Das hätte einerseits den Vorteil, dass die Verwaltung entlastet würde und andererseits eine schnellere Vergabe der Baugrundstücke an die Kaufinteressenten gewährleistet werden könnte. Ein Vorschlag, dem der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung erteilte. Er habe „absolut kein Problem mit der Änderung des Vergabeverfahrens“, sagte der Fraktionschef der Freien Wählervereinigung, Jonas Pürckhauer.

Er wies vielmehr darauf hin, dass man den Verkauf der Baugrundstücke auf die nächsten fünf Jahre verteilt habe und bat die Verwaltung darum, dass der Gemeinderat frühzeitig informiert werde, wenn sich abzeichne, dass das Angebot an Baugrundstücken an der Weiherbraike II zur Neige gehen. Denn wenn man bereits im nächsten Jahr 35 Grundstücke verkauft haben sollte, könne man vielleicht darüber nachdenken, „die Vergabe zu beschränken, bevor wir in zwei Jahren dastehen und gar keine Optionen mehr haben“.

Auch der SPD-Fraktionschef Reiner Lindenmayer hatte keine Probleme mit der Umstellung auf das Windhundverfahren, „das ist eigentlich das normale Vorgehen, wer Interesse zeigt, sollte auch kaufen können und nicht erst warten müssen“. Er regte an, dass man „zeitnah überlegen“ müsse, wie man die Veräußerung von Bauflächen gezielt steuern könne und wie die grundsätzliche Entwicklung diesbezüglich in Sontheim ablaufen solle. Lindenmayer erinnerte zudem daran, dass man als SPD-Fraktion bereits im August 2023 den Antrag im Gemeinderat gestellt hatte, sich intensiver mit dem Thema seniorengerechtes Wohnen auseinanderzusetzen.

Kaufvertrag in Arbeit

Die Gemeindeverwaltung hat bei einem Notariat den Entwurf für einen Kaufvertrag in Auftrag gegeben. Basis dieses Dokuments ist der Kaufvertrag, den die Gemeinde bereits für die Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet „Riegele II“ genutzt hat, mit kleinen Anpassungen und Änderungen.

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