Trotz Grundsatzentscheidung

Gemeinde Sontheim/Brenz beteiligt sich nun doch an Sanierungskosten der Galluskirche

Die Gemeinde wird sich mit Mitteln aus dem eigenen Haushalt an den Kosten für die Sanierung des Turmes der Brenzer Galluskirche beteiligen.

Im Januar dieses Jahres begannen die Arbeiten zur Sanierung der spätromanischen Galluskirche im Sontheimer Ortsteil Brenz. Die Säulenbasilika – um die Wende vom zwölften zum 13. Jahrhundert herum errichtet – hat vor allem im Außenbereich Schäden, deren Behebung mindestens bis zum Jahr 2029 andauern wird. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Sontheim-Niederstotzingen kalkuliert mit Kosten in Höhe von mindestens drei Millionen Euro.

Nicht wenig Geld für eine eher kleine Kirchengemeinde. Aus diesem Grund ist man seitens der Kirchengemeinde auf die Sontheimer Verwaltung mit dem Wunsch zugegangen, dass sich die bürgerliche Gemeinde an den Sanierungskosten beteiligen möge. Anfang Mai dieses Jahres hinterlegte die Kirchengemeinde bei der Gemeindeverwaltung diesen Wunsch dann offiziell und begründete ihn auch.

In dem Schreiben listete man auch die Kosten für den ersten Bauabschnitt – die Sanierung des Kirchturms – auf. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 800.000 Euro. An Zuschüssen konnte die Kirchengemeinde 150.000 Euro generieren, bleibt ein Selbstbehalt von 650.000 Euro. Der weltliche Gemeinderat entsprach dem kirchlichen Wunsch und bewilligte einstimmig, Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 Euro in den Haushaltsplan des Jahres 2026 einzustellen.

Geld trotz Grundsatzentscheidung

Im Jahr 2018 hat die Gemeinde Sontheim eigentlich einen Grundsatzbeschluss gefasst, indem man beschloss, „dass man sich als Gemeinde weltlicher Art an Projekten kirchlicher Natur eigentlich nicht unbedingt beteiligen möchte“, erläutert Sontheims Bürgermeister Tobias Rief. Das geschah auch aus Gründen der Gleichbehandlung, „denn wenn man so etwas bei einem macht, dann muss man es auch bei den anderen machen“.

Allerdings gebe es da auch ein Gesetz aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, „das 2025 novelliert wurde“, so Rief. Dieses Gesetz besage, dass sich Gemeinden mit einem „angemessenen Anteil an der Sanierung von Kirchtürmen, Glocken und Uhren zu beteiligen haben“. Der Grund für diese Regelung: Damit würde der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe nachgekommen, über die aktuelle Uhrzeit zu informieren.

Hinzu kommt, dass es im speziellen Fall der Brenzer Galluskirche zusätzlich eine besondere vertragsrechtliche Vereinbarung gibt, nämlich eine sogenannte Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde. Ausgestellt wurde diese Urkunde – noch in Sütterlin – am 14. Juni 1887 und „die ist tatsächlich noch rechtsgültig“, erläutert der Bürgermeister. Dieser Urkunde zufolge übernehme die Gemeinde „ein Drittel der Kosten der Instandhaltung des Kirchturms, der Kirchenuhr und der Glocken“.

Berücksichtigt man, abzüglich des Zuschusses, die Baukosten in Höhe von 650.000 Euro, denn ergäbe ein Drittel davon knapp 217.000 Euro. Die evangelische Kirche habe aber zugesichert, dass man sich „nicht juristisch auf diesen Vertrag berufen“ werde, erläutert der Bürgermeister.

Angepasste Rechtssprechung

Ähnliche Urkunden oder Verträge wie die in Sontheim gibt es auch in anderen Kommunen. Allerdings beurteilt die Rechtssprechung die gesellschaftliche Bedeutung von Kirchturmuhren und Glocken mittlerweile ganz anders als noch vor einigen Jahren oder Jahrzehnten. „Die Beteiligungssätze wurden dann gerichtlich oft deutlich reduziert. Die Höhe von einem Drittel ist gerichtlich anerkannt nicht mehr zeitgemäß“, so Bürgermeister Tobias Rief.

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