Zwei Grundstücke

Nach diesen Kriterien werden die Bauplätze in Stetten vergeben

Der Niederstotzinger Gemeinderat legte fest, in welchem Verfahren die beiden Bauplätze - Am Büschelesberg 16 und das Flurstück 24 "Gäßle" - in Stetten vergeben werden. Welche Maßgaben Bauwillige beachten sollten.