Kindertagesstätte

Keine Eichen, aber Jurten: Bebauungsplan für Archäopark Vogelherd einstimmig beschlossen

Der Bebauungsplan für den Archäopark Vogelherd wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Naturschutz- und Verkehrsbelange wurden dabei berücksichtigt.

Ein „Showstopper“ war bereits bei den Stellungnahmen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet Archäopark Vogelherd nach Bekanntgabe zur frühzeitigen Beteiligung nicht dabei, wie es Bürgermeister Marcus Bremer seinerzeit ausdrückte. Auch nach der Offenlegung des Entwurfs hat sich dies nicht geändert. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange – aus der Bevölkerung waren keine Stellungnahmen eingegangen – gab Martin Todtenhaupt vom Ingenieurbüro Gansloser, das auch die Entwurfsplanung innehatte, in der Sitzung des Niederstotzinger Gemeinderats bekannt. Änderungen des Planentwurfs sind danach nicht erforderlich. Lediglich Konkretisierungen und Änderungen redaktioneller Art mussten vorgenommen werden.

Das Aus kam freilich für die Stieleiche. Diese war ja in der Liste für die Einzelbaumpflanzungen für Durchgrünung und Schattenspender enthalten gewesen. Die Naturschutzbehörde wies jedoch darauf hin, dass diese Baumart vom Eichenprozessionsspinner befallen werden kann. Dessen „Brennhaare“ können Hautirritationen, Atembeschwerden und allergische Reaktionen auslösen. Diese Gesundheitsgefährdung solle gerade in der Nähe von Kindertagesstätten ausgeschlossen werden. Die Stieleiche wurde daher seitens der Verwaltung aus der Pflanzliste entfernt.

Kein Begegnungsverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde hatte ebenfalls die Bepflanzung im Blick, und zwar diejenige entlang der Verkehrsfläche, wo eine dreireihige Feldhecke angedacht ist. Dabei solle auf ausreichenden Abstand geachtet werden, um Verkehrsteilnehmer nicht zu beeinträchtigen. Dies werde beachtet werden. Die Straßenverkehrsbehörde wies auch darauf hin, dass angesichts der Breite des Feldweges von drei Metern ein Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen nicht möglich sei. Deswegen sollte entweder für Verbreiterung des Wegs oder aber Ausweichstellen gesorgt werden, sofern von Begegnungsverkehr auszugehen sei. Dies sei gerade nicht der Fall, so die Argumente von Planer und Verwaltung, da der Feldweg nur von städtischen Betriebsfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werde, sodass nicht mit Begegnungsverkehr zu rechnen sei.

Das Landesamt für Denkmalpflege ging auf die in der Bebauungsplanänderung vorgesehene zukünftige weitere Bebauung ein und stellte klar, eine Bebauung des Areals mit „feststehenden, nicht mobilen eingeschossigen Einzelhäusern, Doppelhäusern oder Hausgruppen in offener Bauweise“ nicht genehmigungsfähig sei. Infrage komme allein die Installation von Jurten oder Bauwagen. Der Hinweis bezog sich auf das im Entwurf vorgesehene optionale Gelände für eine mögliche weitere Kindergartengruppe, die derzeit ja nicht zum Tragen kommt. Bürgermeister Bremer stellte noch klar, dass ohnehin an Jurten oder Bauwagen, in jedem Fall reversible Aufenthaltsmöglichkeiten gedacht sei. Sofern dies zum Tragen kommen sollte, werde man die Maßnahmen eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abstimmen, auch im Hinblick darauf, dass der freie Blick auf den Vogelherd nicht beeinträchtigt werden dürfe, worauf das Denkmalamt ebenfalls nochmals hingewiesen hatte.

Es ist uns ja selbst wichtig, dass der Charakter des Vogelherds erhalten bleibt.

Marcus Bremer, Bürgermeister Niederstotzingen

„Es ist uns ja selbst wichtig, dass der Charakter des Vogelherds erhalten bleibt“, stellte Bremer klar. Auch die Planung der Wanderwege und der Eiszeitspuren sei in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt erfolgt. Die handelnden Akteure seien sich von daher bereits bekannt, sodass die gegenseitige Verlässlichkeit mittlerweile vorausgesetzt werde. „Der Rahmen wird so festgesetzt, dass sich auch das Denkmalamt wiederfindet“, so Bremer. 

Der Bebauungsplan Sondergebiet Archäopark Vogel wurde damit einstimmig als Satzung beschlossen und wird nun öffentlich bekannt gemacht.

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