Brache Fläche in Nattheim

Wohnhaus oder Parkplatz: Zukunft des Lauxenhof-Geländes wird vor Gericht entscheiden

Das Lauxenhof-Gelände in Nattheims Ortsmitte liegt bereits seit einigen Jahren brach. Ein Bauherr will dort ein Wohnhaus errichten, die Gemeinde Nattheim möchte lieber Parkplätze. Dieser Streit wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim ausgetragen.

Mit dem Lauxenhof wurde vor rund dreieinhalb Jahren der letzte historische Bauernhof in Nattheims Ortsmitte abgerissen. Seither liegt die Fläche gegenüber der Sparkassen-Filiale brach – für Streit sorgt sie aber auch ganz ohne anrückende Bagger. Ein Bauherr aus dem Raum Stuttgart will an dieser Stelle ein Wohnhaus bauen, die Gemeinde Nattheim plant dort hingegen öffentliche Parkplätze. Dieser Dissens ist nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gelandet. Am Donnerstag wird verhandelt.

Darum geht es beim Streit um das Lauxenhof-Gelände

Worum geht es bei der Diskussion? Nach dem Tod des Lauxenhof-Besitzers hatten dessen Erben das Grundstück an den späteren Bauherren verkauft. Die Gemeinde Nattheim hat darauf verzichtet, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Noch vor dem Erwerb verhängte die sie eine Veränderungssperre. Denn offiziell sieht der in diesem Gebiet gültige Bebauungsplan „Ochsenwiesen“ dort Wohnbebauung vor. Die Gemeinde hätte an jener Stelle allerdings lieber öffentliche Parkplätze samt E-Ladesäule für Autos und E-Bikes sowie einen Spielplatz gesehen. Zweimal stellte der Bauherr sein Vorhaben im Gemeinderat vor, ein entsprechender Bauantrag wurde – mit Bezug auf die Veränderungssperre – abgelehnt. Dreimal wurde die Sperre verlängert.

Was sagt der Bauherr? Der kritisiert in erster Linie die mehrmalige Verlängerung der Veränderungssperre: „Eine Änderung des Baurechts kommt faktisch einer Enteignung gleich, denn das Baurecht ist zentraler Bestandteil des Eigentums und bestimmt den Verkehrswert des Grundstücks.“ Darüber hinaus zweifelt der Bauherr daran, dass in der Ortsmitte überhaupt mehr Parkplätze nötig seien. Die anliegenden Geschäfte hätten größtenteils eigene Stellplätze in ausreichender Zahl. Wenn überhaupt, würden die großen Blumentöpfe im Ortskern Platz für Parkplätze wegnehmen. Mit seinem Vorhaben wolle der Bauherr der Wohnungsnot in der Kommune entgegenwirken.

Wie äußert sich die Gemeinde Nattheim? Insbesondere die Parkplatzfrage sieht die Nattheimer Gemeindeverwaltung anders. „Diese Parkplätze fehlen nachweislich“, findet Bürgermeister Norbert Bereska. Er beruft sich darauf, dass die Gemeinde bereits einige Jahre vor dem Abbruch des Lauxenhofs konkret überlegt habe, in dem Gelände Parkmöglichkeiten auszuweiten.

Dem Bauherren hätten Gemeindeverwaltung und -rat zunächst versucht, entgegenzukommen. Nachdem die ursprünglichen Pläne eines zweistöckigen Wohngebäudes durch ein vierstöckiges Wohnhaus ersetzt worden seien, habe man sich in Nattheim gegen das Projekt ausgesprochen. „Das wäre zu groß gewesen und hätte alles erschlagen“, so Bereska. Direkt neben dem brachliegenden Gelände stehen zwei Gebäude, die über dreieinhalb Stockwerke verfügen.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim: Gab es formale Fehler?

Worum geht es in der Gerichtsverhandlung? Tatsächlich steht vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof nicht die Frage im Raum, ob nun ein Wohnhaus oder eher ein Parkplatz angemessener für die Nattheimer Ortsmitte ist. Bei dem Klageverfahren geht es vielmehr darum, ob sämtliche Formalitäten eingehalten wurden und ob „die faktische Enteignung angemessen war“, wie es der Kläger formuliert. Er wirft der Gemeinde vor, die Veränderungssperre rechtswidrig verlängert zu haben. Zum einen sei diese an sich nicht gerechtfertigt gewesen, zum anderen habe es diverse Formfehler gegeben. Demnach sei die Einladung zu der entsprechenden Gemeinderatssitzung nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden, auch die Frist zur Ladung der Gemeinderatsmitglieder sei nicht eingehalten worden.

Der Bebauungsplan „Ochsenwiesen“ steht vor Gericht ebenfalls zur Debatte. Hier beklagt der Bauherr, dass die Gemeinde weniger einschneidende Eingriffe als einen Parkplatz hätte erwägen müssen. Und auch hier: kleine Formalitäten, denen laut dem Bauherrn nicht Genüge getan wurden. Der Planentwurf sei nicht – wie es das Gesetz vorsieht – im Internet aufrufbar gewesen, außerdem habe bei der Beratung ein befangenes Mitglied des Gemeinderats mitgewirkt.

Wie könnte es nach einem Urteil weitergehen? Der Verhandlung steht Norbert Bereska „sehr gelassen“ gegenüber, zumal der Kläger mit seinem Anliegen bereits vor dem Landratsamt Heidenheim, dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert ist. „Wenn wir vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gewinnen, wollen wir umgehend mit der Umsetzung des Projekts beginnen“, verkündet Bereska. An der Parkplatz-Planung hält die Gemeinde Nattheim also nach wie vor fest.

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