Kranke Tiere

Gefährliche Vogelgrippe: 240 Betriebe im Landkreis Heidenheim werden überwacht

In einem Geflügelzuchtbetrieb in Öllingen (Alb-Donau-Kreis) ist die Vogelpest nachgewiesen worden. Nun wurde eine weitläufige Überwachungszone eingerichtet, die auch weite Teile des Heidenheimer Landkreises umfasst:

In einem Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis mit rund 15.000 Tieren ist die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises hat Sofortmaßnahmen ergriffen und die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes veranlasst und die Kadaver der Tierkörperbeseitigung zugeführt.

Auch der Landkreis Heidenheim betroffen

Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Der Landkreis Heidenheim ist von der Überwachungszone betroffen. Die Schutzzone reicht bis an die südlichen Landkreisgrenzen. Die Überwachungszone reicht bis nach Herbrechtingen und Giengen, führt über Heldenfingen, Dettingen, Niederstotzingen, Hermaringen und Sontheim. In diesem Radius liegen 240 Betriebe mit ungefähr 28.000 Stück Geflügel. Gemäß eines festgelegten Stichprobenschlüssels wird ein Teil dieser Geflügelhalter vom Veterinäramt des Landkreises Heidenheim aufgesucht und über das weitere Vorgehen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert. Außerdem findet eine fortlaufende Beprobung der Tierbestände statt.

Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Geflügelhaltende Betriebe in der Überwachungszone werden aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu senden. Für Betriebe, die nicht in der Überwachungszone liegen, gilt diese Anordnung nicht.

Das Landratsamt Heidenheim stellte folgende Karte bereit: Der rote Bereich kennzeichnet die Schutzzone, die blaue Linie die Überwachungszone. Landratsamt Heidenheim

Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist darauf, dass Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen beziehungsweise tote Wildvögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen oder Funde dem Veterinäramt des Landkreises Heidenheim (Tel. 07321.3212601 sowie außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de) melden.

Auch ein Kontakt von Hunden mit toten oder kranken Vögeln sollte vermieden werden. Wie der Naturschutzbund Baden-Württemberg bestätigt, ist das Risiko, dass sich das eigene Haustier ansteckt, zwar gering, doch in einigen Fällen konnte das Virus auch bei Säugetieren nachgewiesen werden. Zudem wird geraten, bis zu 48 Stunden nach Kontakt mit toten Wildvögeln keine Geflügelhaltungen zu betreten.