Die Firma Palm plant Nachrüstungen der neuen Papierfabrik in Unterkochen, um die Umweltbilanz zu verbessern. Geplant ist unter anderem ein zusätzlicher Kamin, der die geruchsbelastete Hallenabluft bündeln soll. Dennoch steht die Firma weiterhin in der Kritik einiger Anwohner.
In einem an die „Schwäbische Post“ adressierten Schreiben werfen Elisabeth und Andreas Grunwald der Palm-Unternehmensführung vor, die seit 2020 immer wieder von Anwohnern gemeldeten Geruchsbelästigungen herunterzuspielen. Erst als das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt habe, dass die neue Fabrik die festgelegten Luftgrenzwerte überschreite, sei ein Gutachten beauftragt worden – mit belastenden Ergebnissen. Grunwald kritisiert weiter, dass die Unternehmensleitung die Beschwerden der Anwohner lange Zeit ignoriert und die Problematik bagatellisiert habe.
Nachfrage beim Regierungspräsidium: Werden die Geruchsgrenzwerte überschritten?
Wie eine Sprecherin bestätigt, steht das Regierungspräsidium seit Jahren in regelmäßigem Austausch mit einzelnen Beschwerdeführern, die wiederholt die Geruchssituation im Umfeld der Papierfabrik Palm monieren. Auf Grundlage einer neuen Geruchsprognose sei den Betroffenen mitgeteilt worden, dass die Fabrik die zulässigen Geruchsimmissionswerte nach TA Luft überschreite. Daher habe das RP die Firma Palm aufgefordert, entsprechende Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Diese würden durch das RP überwacht.

„Denn auch nach der Inbetriebnahme des neuen Werks gab es weiterhin Geruchsbeschwerden“, teilt das RP mit. Infolgedessen habe es das RP als notwendig erachtet, die für den Bau der neuen Papierfabrik angesetzten Daten zu überprüfen. Die Firma Palm habe reagiert und eine Messung der Geruchsemissionen sowie eine Überprüfung und Aktualisierung der Immissionsprognose beauftragt.
Warum eine Prognose schwierig war
Zum Verständnis: Bei den ursprünglich angenommenen Daten für die neue Papierfabrik handelte es sich lediglich um eine Prognose. Wie Dr. Wolfgang Palm, Seniorchef der Papierfabrik Palm erläutert, basierte sie auf den Geruchsimmissionswerten seiner Papierfabrik in Wörth am Rhein. Denn für die neue Papiermaschine der Palm Papierfabrik in Aalen-Unterkochen gibt es noch keine Vergleichswerte. Zumal es sich dabei um eine Weltneuheit handelt, was Technologie und umweltfreundliche Innovationen angeht.
Keine Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung
Ob die Überschreitung der Grenzwerte gesundheitsgefährdend für die Anwohner sein kann? Darauf antwortet das RP: „Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsgefährdung und der Anzahl der Geruchsstunden kann nicht hergeleitet werden. Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung liegen dem RP nicht vor.“
Welche Aufgabe die Firma Palm nun hat
Da die Einhaltung der Anforderungen der TA Luft zwingend sei, arbeite die Firma Palm derzeit an Maßnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation. Als kurzfristige Maßnahmen beabsichtige das Unternehmen den Einbau von Schnelllauftoren und eine Nachjustierung der Abluftreinigungsanlagen. Für die Einhaltung der Geruchsimmissionswerte nach TA Luft bedürfe es jedoch größerer technischer Maßnahmen, deren Planung und Umsetzung einen längeren Zeitraum benötigen. „Für die von der Firma kommunizierte Maßnahme mit dem Bau eines zweiten Kamins ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig“, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Die Firma Palm erstelle aktuell die Antragsunterlagen.
TA Luft und die zulässigen Immissionswerte
Geruchsimmissionswerte sind Messwerte, die angeben, wie stark und in welchem Ausmaß Gerüche aus einer Quelle (z. B. einer Fabrik oder einer Müllanlage) die Umgebungsluft belasten und möglicherweise von Anwohnern wahrgenommen werden.
Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist eine zentrale Verordnung in Deutschland, die die Anforderungen an die Emissionen von Luftschadstoffen regelt. Laut Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) sieht sie für Wohn-/Mischgebiete einen Geruchsimmissionswert von 10 Prozent der Geruchsstunden vor. Zur Erläuterung: Der Geruchsimmissionswert von 10 Prozent bedeutet, dass maximal 10 Prozent aller Stunden eines Jahres Geruchsstunden sein dürfen. Eine Geruchsstunde liegt bereits vor, wenn innerhalb einer Stunde 6 Minuten Gerüche erfasst werden.
Die tatsächliche Immissionsbelastung: An der nächstgelegenen Wohnbebauung im Osten des Palm-Areals findet sich im ungünstigsten Szenario eine Immissionsbelastung mit über 25 Prozent der Geruchsstunden, so das RP. Im günstigsten Szenario ergeben sich in Teilen auch über 10 Prozent Geruchsstunden, jedoch nicht mehr als 15 Prozent Geruchsstunden.

