Leserbrief

Statt Poller lieber eine Fahrradstraße am Itzelberger See

Leserbrief zur Gestaltung der Uferstraße am Itzelberger See und zum Beitrag „Weshalb laut ADFC Poller am Itzelberger See das letzte Mittel sind“.
In der Uferstraße in Itzelberg sollen absenkbare Poller installiert werden, um das bestehende Durchfahrtsverbot am See durchzusetzen.

Warum am Itzelberger See in Königsbronn Poller installiert werden sollen

An Sommer-Wochenende ist die Verkehrssituation am Itzelberger See in Königsbronn nicht nur für die Anwohner sehr belastend. Wie der Gemeinderat und die Verwaltung konkret dagegen vorgehen wollen.
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Königsbronn
Verkehrskonzept am See
Da sich Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot auf der Uferstraße in Itzelberg halten, möchte die Gemeinde Königsbronn nun versenkbare Poller einbauen. Diese können laut ADFC jedoch für Fahrradfahrer gefährlich werden.

Weshalb laut ADFC Poller am Itzelberger See das letzte Mittel sind

Die Gemeinde Königsbronn hat sich für versenkbare Poller in der Uferstraße am Itzelberger See entschieden, damit am Durchfahrtsverbot kein Vorbeikommen mehr ist. Warum der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club von dieser Lösung nicht viel hält.
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Itzelberg
Verkehr

Der ADFC-Kreisverband hat sich deutlich gegen eine Pollerlösung zur Durchsetzung eines Fahrverbotes auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Königsbronn und Itzelberg ausgesprochen. Geplant ist zwar, dass die beiden Poller überwiegend abgesenkt bleiben, was dann jedoch, wie von einem Gemeinderat richtig bemerkt, in keiner Weise das Problem mit den unberechtigt Durchfahrenden lösen wird.

Bereits am 19. April 2012 gab es im Gemeinderat einen Beschlussvorschlag, diese Straße zu entwidmen und dafür zum Geh- und Radweg zu machen. Einzig dieser Vorschlag wurde im Gegensatz zu den weiteren fünf Punkten der damaligen Handlungsempfehlungen bisher nicht umgesetzt.

Die angestrebte Radschnellverbindung zwischen Heidenheim und Aalen wird früher oder später kommen. Idealerweise wird diese dann über die Paul-Reusch-Straße und die geplante Radbrücke über die Brenz führen. Der weitere Streckenverlauf über den Bahnübergang, die Uferstraße und weiter durch Itzelberg muss dann als reine Fahrradstraße ausgeführt werden. Auf einer Fahrradstraße ist Kfz-Verkehr erlaubt, wenn das mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ geregelt wird. Es dürfen hier also ausschließlich die Personen mit Auto oder Motorrad fahren, die auf den anliegenden Grundstücken wohnen oder mit den Anwohnern in Kontakt treten wollen. Sie müssen sich aber dem Radverkehr unterordnen.
Helmut Keller, Königsbronn

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