Vierzehn Eintragungen im Strafregister

Zwischen Muskelträumen und Gerichtsstrafen: Personal-Trainer wegen Betrugs und Diebstahls in Heidenheim verurteilt

Vor dem Amtsgericht Heidenheim musste sich ein 28-jähriger Personal-Trainer verantworten. Ihm wurden Betrug und Diebstahl vorgeworfen – am Ende stand eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.

Luxusbestellungen, ein geplatzter Darlehensvertrag, gestohlene Technik und viel Geld – die Spur, die ein 28-jähriger Personal-Trainer hinterließ, ist lang. Mit großen Worten hatte er Fitnessstudios und gemeinsame Zukunftspläne versprochen, am Ende blieben jedoch Schulden, enttäuschte Partnerinnen und ein Verfahren vor dem Amtsgericht Heidenheim.

Vor Gericht zeichnete sich schnell ein Bild von einem Mann ab, der von Studio zu Studio zog, in Beziehung um Beziehung scheiterte und dabei gesetzliche Grenzen überschritt. Die Vorwürfe: Betrug bei einem Darlehen über 20.000 Euro sowie Diebstahl im Haus des Stiefvaters seiner damaligen Freundin. Trotz eines Teilgeständnisses urteilte das Gericht nicht milde.

Ein Studio, das nie existierte

Seit März 2022 führte der Angeklagte gemeinsam mit seiner damaligen Lebenspartnerin ein Fitnessstudio in Heidenheim. Anfang 2023 plante er etwas Neues. Die Idee: ein Fitnessstudio bei Dortmund zu übernehmen. Um den Kauf dieses Studios finanzieren zu können, schloss er im Februar 2023 bei einem Franchisegeber ein Darlehen über 20.000 Euro ab.

Bereits beim Vertragsabschluss war ihm klar, dass sein Einkommen nicht ausreichen würde, um die Zinsen zu bezahlen. Statt das Geld ins neue Fitnessstudio zu investieren, nutzte er große Teile des Darlehens für private Zwecke, bis das Konto gesperrt wurde. „Ich habe das Geld genommen und ich habe mich übernommen“, gestand er vor Gericht.

Die 50-jährige Geschäftspartnerin und Freundin, mit der er eine GbR betrieben hatte, bestätigte, dass die Finanzierung des Heidenheimer Fitnessstudios in ihren Händen lag. Sie berichtete, dass er ihr an einem Abend aus heiterem Himmel erzählte, dass er nach Dortmund ziehen wollte. In Dortmund zog sich der Angeklagte zurück, er erzählte, dass er sich sehr einsam fühlte und den Drogen verfiel. Auch seine Mutter habe finanzielle Probleme gehabt, weshalb er ihr Geld überwies, anstatt das Studio zu kaufen. Anschließend zog er noch einmal kurz nach Günzburg zu seiner Freundin, wo sie vor Dortmund bereits zusammen gelebt hatten. Da er ihr aber häufig Lügen erzählte, ging die Beziehung und damit auch die GbR in die Brüche. Dabei verzichtete er auf seine ihm zustehende 50-prozentige Auszahlung aus der GbR.

Der Traum von Mallorca

Über eine Dating-App lernte der 28-jährige Personal-Trainer eine 31-jährige Spanierin kennen. Schnell schmiedeten beide große Pläne: Auf Mallorca wollten sie gemeinsam ein Fitnessstudio eröffnen. Knapp 16.000 Euro Eigenkapital sollten eingebracht werden – rund 13.000 Euro davon vom Angeklagten, wie er vor Gericht erklärte.

Doch aus dem Traum wurde nichts. Wiederholte Handgreiflichkeiten ausgehend von der 31-Jährigen belasteten die Beziehung so sehr, dass er sie beenden wollte. Vorerst zog er in das Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Heidenheim, während die Freundin selbst auf Mallorca weilte.

Diebstahl im Haus der Freundin

Am 3. November 2024 kam es zur entscheidenden Wendung. Nach einem Unfall mit dem Auto des Stiefvaters kehrte der Angeklagte zurück – und verschwand in der Nacht samt Beute. Mitgenommen hatte er ein MacBook, ein iPhone sowie Bargeld in Schweizer Franken. Der Gesamtschaden: rund 8595 Euro und zusätzlich 3000 Franken.

Vor Gericht versuchte er, die Vorwürfe abzumildern. Nur das MacBook habe er eingesteckt, sagte er. Das iPhone habe er über eBay gekauft, die Schweizer Franken stammten aus einer früheren gemeinsamen Reise. „Ich wollte einfach gehen, ohne ihr Bescheid zu geben“, erklärte er.

Die 31-Jährige schilderte: „Er war in unserem Haus willkommen – und hat uns hintergangen.“ Ihre Mutter berichtete, dass sie instinktiv Wertgegenstände im Kinderzimmer versteckt habe, weil sie ahnte, dass der Angeklagte etwas im Schilde führte.

Haftstrafe ohne Bewährung

Verteidiger Alexander Schneider verwies auf die geständige Einlassung des Angeklagten und die persönliche Krise seines Mandanten. Der Angeklagte selbst zeigte Reue: „Ich habe es vermasselt.“ Er erklärte zudem seine Bereitschaft, das Darlehen in voller Höhe zurückzuzahlen.

Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen die vielen Vorstrafen, darunter 14 Einträge im Strafregister, und wies darauf hin, dass die Taten während einer laufenden Bewährungszeit begangen wurden. Luxusbestellungen und die Zweckentfremdung des Darlehens sprachen für eine harte Strafe, so die Staatsanwaltschaft.

Richter Dr. Christoph Edler verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte muss 25.183 Euro Wertersatz leisten, die Verfahrenskosten tragen und die entwendeten Gegenstände, darunter MacBook und Schweizer Franken, zurückgeben. „Ich bin überzeugt, dass es von Anfang an der Plan war, sich das Geld zu verschaffen“, kommentierte Edler.

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