Diese Geschichte erinnert an Gerichtsshows der 2000er-Jahre mit den TV-Richtern Alexander Hold oder Barbara Salesch, die sich im Nachmittagsprogramm mit allerlei absurden Fällen auseinandersetzten. Kameras sucht man im Sitzungssaal des Dillinger Amtsgerichts jedoch vergeblich. Dafür ist der Tatvorwurf echt: Zwei Männer, aus Dillingen und Heidenheim, sollen bei einem Vaterschaftstest betrogen haben. Der eine gab sich beim DNA-Test als der andere aus. Geklappt hat das natürlich nicht, stattdessen ergeht sogar ein Haftbefehl.
Den beiden Männern, 37 und 43 Jahre alt, wirft die Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung und versuchten Betrug vor. Der mehrfach vorbestrafte 37-Jährige ist Vater mehrerer Kinder, eines davon hat er allerdings nicht mit seiner Frau, sondern mit seiner Geliebten gezeugt. So schildert es der Mitangeklagte. Der 37-Jährige erscheint nicht zur Verhandlung, weshalb Richterin Andrea Eisenbarth Haftbefehl erlässt. Von dem unehelichen Kind sollte niemand erfahren, Unterhalt wollte der Mann nicht bezahlen. Das wären immerhin 354 Euro im Monat. 8655 Euro liegt er bereits im Rückstand. Zunächst wollte der Mann die Vaterschaft nicht anerkennen, das Amtsgericht verlangte schließlich ein Abstammungsgutachten.
Mit gefälschtem Ausweis zum Test
Nun kam es zum – zumindest versuchten – Betrug: Der Vater wider Willen bat einen 43-jährigen Heidenheimer, den Test für ihn zu übernehmen. Dessen Anwalt Frank Eckstein sagt für seinen Mandanten aus, er habe zunächst abgelehnt. „Ich sehe ja ganz anders aus als du“, habe er gesagt. Kein Problem, habe der andere geantwortet und einen gefälschten rumänischen Ausweis mit einem Foto des 43-Jährigen angeschleppt. „Ich wusste sofort, dass das schiefgeht“, zitiert Eckstein seinen Mandanten. Durchgezogen haben die beiden ihren Coup trotzdem. Die DNA-Abnahme gelang, der Test war negativ. Es hätte also fast geklappt, hätte nicht das Dillinger Familiengericht der Mutter das Gutachten vorgelegt – inklusive Foto des Mannes, der die DNA abgab.
Laut Anwalt Eckstein war seinem Mandanten nicht klar, dass es seinem Kompagnon um Unterhaltszahlungen geht. Er habe geholfen, weil die beiden Männer ein Geschäft aufbauen wollten. Er wird wegen Beihilfe zum versuchten Betrug und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Die Höhe ergibt sich aus seinem Einkommen als Bürgergeldempfänger. Er hat in der Zwischenzeit eine Firma gegründet, aber noch kein Gehalt. Auch ist er selbst mit Unterhaltszahlungen im Rückstand. Der wirkliche Vater des Kindes wird von der Polizei gesucht.
Und so endet die Verhandlung, ebenso wie eine Folge von „Richterin Barbara Salesch“, nach knapp 45 Minuten.