Mitmach-Aktion des VCD

Wo im Landkreis Heidenheim gibt es gefährliche und zugeparkte Gehwege?

Der Verkehrsclub Deutschland ruft Menschen im Landkreis Heidenheim dazu auf, bis 5. Dezember gefährliche, enge und zugeparkte Gehwegabschnitte zu melden. Wie man sich an der Aktion beteiligen kann und welchen Zweck sie verfolgt.

Gehwege sind für Menschen da – nicht für Autos. Dennoch werden sie nach Ansicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zu oft von parkenden Fahrzeugen blockiert, sodass kaum noch Platz für Fußgänger bleibt. Der VCD will das ändern und ruft auch im Landkreis Heidenheim mit seiner Mitmach-Aktion „Freie Gehwege“ dazu auf, gefährliche, enge und zugeparkte Gehwegabschnitte zu melden.

„Auf Gehwegen parkende Autos behindern Fußgänger beim Durchkommen und sind für Familien mit Kinderwagen, insbesondere für Personen mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer ein Problem“, sagt Sebastian Hyneck vom VCD Heidenheim.

Meldungen bis 5. Dezember möglich

Die Mitmach-Aktion läuft bis 5. Dezember. Die gesammelten Meldungen werden in einer Online-Karte veröffentlicht, um besonders riskante Stellen sichtbar zu machen, kommunale Verantwortliche und Politiker zu informieren und aufzurufen, die Missstände zu beseitigen. Ziel ist, Gehwege wieder freizubekommen, um sie sicher und barrierefrei nutzbar zu machen. Das Online-Formular zum Melden enger Gehwege gibt es unter www.vcd.org/formular-gehwegparken.

„Bereits seit längerem weisen wir vom VCD Heidenheim auf die gefährlichen und rechtswidrigen Zustände hin und haben auch schon mit Zähl-Aktionen auf die Problematik aufmerksam gemacht, zuletzt 2019. Innerhalb weniger Stunden wurden dabei mehrere Hundert Falschparker erwischt und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen“, so Hyneck.

Parken auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt

Die Aktion unterstütze damit zentrale Ziele der Verkehrswende wie die Vision Zero, ein aktives Parkraummanagement und die Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie, so der VCD. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das Parken muss durch ein entsprechendes Verkehrsschild oder Bodenmarkierungen ausdrücklich erlaubt sein. Zudem muss genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern mit Kinderwagen oder Rollator auch im Begegnungsverkehr bleiben.

2024 hat das Bundesverwaltungsgericht auf Klage mehrerer Bremer Bürger geurteilt, dass Kommunen das illegale Gehwegparken ahnden müssen, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt. Die baden-württembergische Landesregierung hat dies in einem entsprechenden Erlass an die Kommunen verdeutlicht.