Die Wahlberechtigten in Heidenheim bekommen ab Mittwoch, 4. Februar, einen Brief mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“. Der Brief enthält die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März und wird von der Deutschen Post AG zugestellt. Die Benachrichtigung und ein Ausweis müssen am Wahltag mit in das Wahllokal genommen werden.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann auch der Antrag für die Briefwahl gestellt werden. Für diesen Antrag gibt es verschiedene Wege, zum Beispiel:
Per QR-Code: Mit dem Mobilgerät kann über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlbeantragung erfolgen. Dies ist der einfachste und schnellste Weg. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – erfasst werden müssen nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse. Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 4. März, möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler bzw. bei der Wählerin ankommen.
Per Internet: Für die Beantragung per Internet werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl kann die Beantragungsseite aufgerufen werden. Bei Nutzung des Links wird man auf die Internetseite des technischen Dienstleisters weitergeleitet, der den Antragsprozess abgebildet hat. Eine Beantragung über das Internet ist bis 4. März, 12 Uhr, möglich.
Schriftlich: Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese Antragstellung ist ebenfalls nur bis zum 4. März möglich. Die Anträge sind ausreichend zu frankieren oder in den Briefkasten am Rathaus Heidenheim einzuwerfen.
Persönlich: Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen im Rathaus, Grabenstraße 15, Zimmer 4, Erdgeschoss, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich auszufüllen, da Wahlkabinen aufgestellt sind und eine Wahlurne bereitsteht. Die persönliche Antragstellung ist mit Vorlage des Personalausweises bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Der Zugang zum Rathaus erfolgt aufgrund der Umbauarbeiten über den Eingang auf Seiten der Pauluskirche, Helmut-Bornefeld-Straße.
Wer bis 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, dass er wahlberechtigt ist, kann sich an das Wahlamt wenden, unter Tel. 07321.3272500 oder wahlamt@heidenheim.de.
Abgabe und Rückversand der Briefwahlunterlagen
Bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr, müssen die Briefwahlunterlagen der Stadtverwaltung vorliegen. Diese können in die Briefkästen im Rathaus eingeworfen (Briefkasten am und vor dem Eingang in der Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Rathaus zurückgesendet werden. Aufgrund der Postlaufzeiten müssen die Unterlagen spätestens am 4. März in den Briefkästen (vor der letzten Leerung) sein.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Wahltag im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.


