Baugebiete im beschleunigten Verfahren

Wie ein Urteil Kommunen und künftige Bauherren im Landkreis Heidenheim betreffen könnte

Etliche Bebauungspläne wurden in den vergangenen Jahren in einem beschleunigten Verfahren ausgearbeitet. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt nun: Der entsprechende Paragraph verstößt gegen EU-Recht. Was das für Baugebiete im Landkreis Heidenheim bedeutet: