Gemeinderat beschließt Verordnung

Wie die Zahl der freilaufenden Katzen in Heidenheim begrenzt werden soll

Ab Juli 2026 gilt auch in Heidenheim eine Katzenschutzverordnung. So soll mit ihrer Hilfe die Zahl der freilaufenden Tiere begrenzt werden.

Der Gemeinderat hat sich durchgesetzt: Obwohl die Stadtverwaltung anfangs dagegen war, bekommt Heidenheim eine Katzenschutzverordnung. Sie tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. 33 Stadträtinnen und Stadträte sprachen sich bei einer Enthaltung dafür aus, eine solche Regelung einzuführen, die es in anderen Kreisgemeinden bereits gibt.

Frei laufende Hauskatze oder Streuner?

Katzenschutzverordnung: So gehen die betroffenen Kommunen im Landkreis Heidenheim damit um

Die Katzenschutzverordnung ist ein Thema, das aktuell viele Gemeinden im Landkreis Heidenheim umtreibt. Wie das in den jeweiligen Kommunen gehandhabt wird, gibt’s hier in einer Zusammenfassung zu lesen:
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Landkreis Heidenheim
Übersicht

Zweck der Verordnung ist es, freilaufende, verwilderte, unterernährte und kranke Katzen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen. Um die Zahl dieser Tiere zu beschränken, soll ihre unkontrollierte Vermehrung verhindert werden. Mehrere Maßnahmen sind vorgesehen: Die jeweiligen Halter müssen ihre Katzen kastrieren lassen, per Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnen und registrieren. Das geschieht in einem kostenlosen Haustierregister, in das die Daten des Mikrochips oder der Tätowierung sowie Name und Anschrift des Halters eingetragen werden.

Suche nach dem Katzenhalter

Wer im Stadtgebiet eine fortpflanzungsfähige und nicht kastrierte Katze hält, darf ihr keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Stoßen Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf ein solches Tier, so können sie dem Halter aufgeben, es kastrieren zu lassen. Bis er ermittelt ist, kann die Katze auf seine Kosten in Obhut genommen werden. Ist der Halter nicht binnen 48 Stunden auszumachen, dann darf die Stadt das Tier auf seine Kosten kastrieren lassen.

Umstritten war zunächst, ob Privatgelände betreten werden darf, um eine Katze zu ergreifen. Die Mitglieder des Gemeinderats folgten mit ihrer Entscheidung dem Anraten der Verwaltung, ein solches Vorgehen nicht in die Katzenschutzverordnung aufzunehmen. Eine entsprechende Verpflichtung würde erheblich in das Eigentumsrecht eingreifen, so die Begründung. Gleichzeitig dürfe das der Verordnung zugrunde liegende Tierschutzgesetz nicht dem Grundgesetz widersprechen.

Im Innenbereich sowie im Außenbereich bis 100 Meter nach dem Ende der geschlossenen Bebauung sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen.

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Heidenheim
Nach langen Diskussionen verabschiedet

Das Rathaus hatte sich ursprünglich dagegen ausgesprochen, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Oberbürgermeister Michael Salomo sah darin keine städtische, sondern aufgrund der dort angesiedelten Fachkompetenz eine Aufgabe der Landkreisverwaltung.