Fast 2,4 Millionen Euro Zuschüsse

Martin Grath erklärt, welche Kommunen im Landkreis Heidenheim ELR-Fördermittel bekommen

Fast 2,4 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fließen in nächster Zeit in den Landkreis Heidenheim. Mit wie viel Geld welche Gemeinde bedacht wird.

Nahezu alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim erhalten in nächster Zeit für diverse Vorhaben Zuschussmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Insgesamt werden 2,374 Millionen Euro an Fördergeldern vom Land Baden-Württemberg in den Kreis fließen. Über diese Entscheidung des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart vom 1. März informierte jetzt der Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Grath.

Mit den Zuschüssen werden kommunale, gewerbliche und private Vorhaben aus den Bereichen Wirtschaft, Wohnen in den Ortskernen und Gemeinschaftseinrichtungen in ländlichen Gemeinden unterstützt. Grath freute sich über den Zuschlag für die vielfältigen Projekte: „Ich bin begeistert, dass so viele Förderbescheide bei uns im Landkreis gelandet sind. Das zeigt, wie aktiv und umtriebig unsere Gemeinden sind.“

Wie viel Geld in welche Gemeinde fließt

Im Kreis Heidenheim profitieren davon folgende Gemeinden mit jeweiligen Fördersummen: für den Bereich Innenentwicklung/Wohnen Dischingen mit Demmingen (16.380 Euro), Dunstelkingen (10.920 Euro), Frickingen (14.520 Euro) und Hofen (80.600 Euro); Gerstetten mit Dettingen (65.000 Euro); Giengen mit Hohenmemmingen (20.160 Euro) und Sachsenhausen (21.760 Euro); Herbrechtingen mit Hausen (130.000 Euro); Königsbronn (87.640 Euro für zwei Vorhaben); Steinheim mit Söhnstetten (122.160 Euro) und dem Kernort (60.000 Euro); für den Bereich Arbeiten Heidenheim mit Oggenhausen (220.500 Euro); Hermaringen für die Bereiche Arbeiten (202.185 Euro) und Innenentwicklung/Wohnen (150.000 Euro); Sontheim für die Bereiche Arbeiten (247.485 Euro für zwei Vorhaben) und Grundversorgung (250.000 Euro); Nattheim mit Fleinheim für die Bereiche Gemeinschaftseinrichtungen (551.640 Euro) und Innenentwicklung/Wohnen (123.090 Euro).

Die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz lobte der Landtagsabgeordnete: „Seit dieser Förderperiode müssen ELR-geförderte Neubauten im Bereich Grundversorgung vorwiegend in Holzbauweise oder einem mit Blick auf die Klimabilanz vergleichbaren Baustoff erstellt werden. Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, erhalten höhere Zuschüsse.“

Mit dem Programmentscheid 2024 unterstützt die Landesregierung 1113 strukturell bedeutende Projekte mit insgesamt 104,4 Millionen Euro – von der Dorfladen-Modernisierung bis zum Neubau eines Produktionsgebäudes. Über die Hälfte der Projekte (850 Projekte mit einem Fördervolumen von über 50 Millionen Euro) schafft Wohnraum in den Ortskernen. Martin Grath: „Attraktives Wohnen für Jung und Alt und eine wohnortnahe Grundversorgung sind das A und O für die Zukunft unserer Dörfer und ländlich geprägten Regionen.“

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