Neues Landesgaststättengesetz

Was sich für Veranstalter und Gastronomen auch im Landkreis Heidenheim ändert

Am 1. Januar ist ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Für Veranstaltungen und Gastronomie gilt eine umfassende Anzeigepflicht, etwa für den Verkauf von Alkohol.