Mit Inkrafttreten der Änderung des Landesgaststättengesetzes zum 1. Januar 2026 entfällt das bisherige Erlaubniswesen für Gaststätten sowie die Gestattung zum Verkauf von Alkohol. An dessen Stelle tritt eine umfassende Anzeigepflicht.
Künftig sind alle Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, der zuständigen Behörde mitzuteilen, welche Getränke – mit oder ohne Alkohol – sowie Speisen angeboten werden sollen. Diese Anzeige muss verbindlich mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bewirtschaftung oder einer Veranstaltung erfolgen. Eine Abweichung oder Verkürzung dieser Frist ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Veranstalter und Betreiber werden daher aufgefordert, diese Vorgabe bei der Planung künftiger Veranstaltungen zwingend zu berücksichtigen.
Betreiber sind stärker in der Pflicht
Um den Betreibern den Einstieg in die neue Rechtslage zu erleichtern, wird seitens der Stadt Heidenheim in einer Übergangsphase bis April 2026 ein Hinweiszettel zur Verfügung gestellt. Dieser dient ausschließlich als unterstützende Orientierungshilfe.
Ziel der Gesetzesänderung ist eine Entbürokratisierung des Gaststättenrechts. Gleichzeitig sind Betreiber nun stärker in der Pflicht, sich selbstständig über die geltenden gewerbe- und gaststättenrechtlichen Vorschriften zu informieren und diesen nachzukommen.
Bei Verstößen drohen Sanktionen
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch Kontrollen überprüft. Bei Verstößen sieht das Gesetz Sanktionen vor, die im Einzelfall bis zur Untersagung des gesamten Gewerbebetriebs führen können. Bereits geringfügige Fehler können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die Stadt Heidenheim appelliert daher an alle Betreiber, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen und die Anzeigepflichten fristgerecht zu erfüllen.

