Nach langen Diskussionen verabschiedet

Was die neue Heidenheimer Polizeiverordnung für Hundehalter bedeutet

Anfang des Jahres ist in Heidenheim die überarbeitete Polizeiliche Umweltschutzverordnung in Kraft getreten. Was Hundehalter beachten müssen.

Der Teufel steckte bis zum Schluss im Detail: Nach monatelangen Diskussionen und Nachbesserungen feilte der Gemeinderat auch in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres noch an Feinheiten der Polizeilichen Umweltschutzverordnung, ehe er über deren neue Fassung befand. Das geschah dann überraschenderweise einstimmig.

Somit konnte das Papier Anfang 2026 in Kraft treten. In 26 Paragrafen umfasst es Bestimmungen zum Schutz vor Belästigungen der Allgemeinheit, zu Lärmbelästigung, umweltschädlichem Verhalten und zur Rattenbekämpfung, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen sowie zum Anbringen von Hausnummern.

Weniger Vorgaben angemahnt

Was überschaubar klingt, hatte sich im Juni 2025 zu einer Kontroverse ausgewachsen, die in dem Auftrag der Stadträtinnen und Stadträte an die Verwaltung mündete, den Textentwurf nochmals zu überarbeiten. Dr. Waltraud Bretzger (CDU) forderte damals eine „Neuordnung mit praktikablem Mindestmaß an Vorgaben“ ein. Und Stephanie Grath (Freie Wähler) mahnte eine „Verschlankung der Polizeiverordnung“ an.

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe nahm sich den Entwurf daraufhin nochmals vor. Ihr gehörte auch Grath an, die unmittelbar vor der Beschlussfassung beantragte, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Begründung: Nicht alle offenen Fragen seien ausgiebig genug erörtert worden, und in mancherlei Hinsicht könnten mildere Mittel gewählt werden. So wandte sie sich beispielsweise gegen Überlegungen, Hunde auf dem Wochenmarkt zu verbieten.

Verbot aus Gründen der Hygiene

Irritiert zeigte sich Oberbürgermeister Michael Salomo: „Wenn wir jetzt vertagen, dann hätten wir die Arbeitsgruppe ja gar nicht einrichten müssen.“ Bürgermeisterin Simone Maiwald betonte, dass die Vorschläge aus Reihen dieses Kreises zu einem Großteil umgesetzt worden seien. Zwar gebe es nicht in jedem Punkt einen Konsens, „aber wir schränken die Rechte der Hundehalter nicht ein“. Sie verteidigte die Haltung der Stadtverwaltung, das Mitnehmen von Hunden auf Wochenmärkte zu verbieten. Viele Beschicker wünschten das aus hygienischen Gründen, „denn die Angebote liegen eben nun einmal oft auf Hundehöhe aus“. Identische Vorschriften gelten für Liegewiesen, Kinderspielplätze, Schulhöfe, Außenanlagen von Kitas, Kinder- und Jugendhäusern sowie für Sportplätze.

Auch bei der Frage des Leinenzwangs wollte Maiwald nicht von der Auffassung des Rathauses abweichen, die sich mit der Empfehlung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz deckt: Im Innenbereich sowie im Außenbereich bis 100 Meter nach dem Ende der geschlossenen Bebauung sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen.

Hundeleine höchstens 2,2 Meter lang

Der Abstand zwischen Person und Hund darf maximal 2,2 Meter betragen. Die Leine kann jedoch länger sein, „so dass es im Grunde auch möglich wäre, dem Hund mehr Leine zu geben, wenn es die Umstände ermöglichten“, so die Auskunft der städtischen Pressestelle. Auch dort, wo keine Leinenpflicht gilt, dürfen Hunde nur freilaufen, wenn sie jederzeit sicher kontrolliert werden können. „Es hat schon viele Unfälle gegeben“, so Maiwald, „deshalb wollen wir in diesem Punkt für mehr Sicherheit sorgen.“

In Heidenheim dürfen Hunde nicht auf den Wochenmarkt mitgebracht werden. stock.adobe.com/sajiths

Vorgaben für Straßenmusik

Wie viel Straßenmusik ist wo wie lange zumutbar? Auch diese Frage beschäftigte den Gemeinderat bereits im zurückliegenden Sommer. Die Neufassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung legt jetzt fest: Straßenmusikanten dürfen höchstens 45 Minuten an einem Platz spielen. Gestattet ist das in der Heidenheimer Innenstadt vor den Gebäuden Karlstraße 3, Hauptstraße 22, 34 und 49, auf dem Eugen-Jaekle-Platz, an der Hinteren Gasse, der Grabenstraße, am Wedelgraben und vor dem Rathaus. Das Musizieren ist montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr erlaubt.