Kreisbauernverband Ostalb-Heidenheim:

Warum Hundekot auf Wiesen und Feldern im Landkreis Heidenheim Kühe krank machen kann

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht wegräumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld. Hundekot auf Wiesen, Weiden und Feldern ist darüber hinaus eine Gefahr für Kühe und kann zu Fehlgeburten führen.

„Diese Wiese ist kein Hundeklo“ – jeder kennt wohl Schilder diesen oder ähnlichen Wortlauts. Aber warum soll ein Hund nicht auf eine Wiese machen, wo doch Landwirte Felder und auch Wiesen flächendeckend mit Gülle bespritzen? „Das ist ein großer Unterschied und hat nichts miteinander zu tun“, erklärt Hubert Kucher, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Ostalb-Heidenheim. „Wir düngen unsere Felder mit Gülle, aber Hundekot ist kein Dünger.“ Das Gegenteil sei der Fall, denn Hundekot auf Wiesen und Äckern mindere nicht nur die Qualität des Futters für Kühe und Co., sondern gefährdet auch die Gesundheit von Kühen.

Was nicht jeder weiß: Der Hund ist Hauptwirt des Erregers Neospora Caninum. „Ist ein Hund damit infiziert, scheidet er die Eier des Parasiten mit seinem Kot aus“, erklärt Kucher. „Und wenn der Hundehalter den Haufen nicht einsammelt, bleiben die Eier in der Umwelt. So können sich dann Rinder über Futter und Wasser anstecken und das kann zu einer Fehlgeburt bei den Kühen führen.“ Der Parasit „Neospora Caninum“ gilt weltweit als Hauptgrund für Fehl- und Totgeburten bei Kühen.

Parasiten, Würmer, Salmonellen

Auch auf Kuchers Hof kam es bei den Kühen schon zu Fehlgeburten. „Ob es von diesem Erreger kam, haben wir nicht untersucht“, sagt er. Pauschale Schuldzuweisungen liegen ihm jedoch völlig fern. „Viele Hundebesitzer sammeln den Kot ein, wahrscheinlich die meisten. Aber ich kenne Kollegen, bei denen es regelmäßig hitzige Diskussionen mit Leuten gibt, die gerade ihren Hund Gassi führen.“ Er möchte um Verständnis werben und das Bewusstsein schärfen. „Konfrontation bringt uns nicht weiter, aber es geht schließlich um Nahrungs- und Futtermittel und niemand will Verunreinigungen darin. Ich denke, das leuchtet jedem ein.“ Schließlich können im Hundekot auch andere Erreger wie Salmonellen oder Würmer vorhanden sein. 

Wir düngen unsere Felder mit Gülle, aber Hundekot ist kein Dünger.

Hubert Kucher, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Ostalb-Heidenheim

Woher soll man als Hundehalter aber wissen, ob die Wiese von einem Landwirt als Futter für seine Tiere vorgesehen ist? „Das ist ganz einfach“, sagt Kucher. „Jede Wiese ist als Futtermittel vorgesehen.“ Gerade habe die zweite Mahd stattgefunden, vier bis fünf seien es etwa pro Jahr. Im Grunde ist es aber egal, ob eine Wiese von einem Landwirt gemäht wird oder nicht. Hundekot darf grundsätzlich nicht einfach liegengelassen werden, weder auf öffentlichen Wegen oder Plätzen noch auf fremden Privatgrundstücken. Dazu zählen nicht nur Gärten, sondern auch Freizeitgrundstücke, Schrebergärten, Wiesen und Felder. Ausnahmen gelten nur dort, wo die Entsorgung dem Halter nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Hund sein Geschäft tief im Wald oder in einem unzugänglichen Dickicht verrichtet.

Zwar gibt es kein bundesweites Gesetz, das einheitlich vorschreibt, den Kot eines Hundes entsorgen zu müssen. Allerdings haben es die meisten Länder, Städte und Gemeinden ähnlich geregelt. Im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Baden-Württemberg heißt es etwa, dass Personen, die die freie Landschaft betreten, ihre Abfälle und die Hinterlassenschaften ihrer Hunde entfernen müssen.

Stadt Heidenheim: Geldbuße wird im Einzelfall festgelegt

„Das Nichtentfernen von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit“, sagt auch Christoph Steeger von der Stadtverwaltung Heidenheim. „In der Praxis werden Verstöße in der Regel dann geahndet, wenn eine Person auf frischer Tat angetroffen wird. In solchen Fällen kann eine Geldbuße verhängt werden.“ Der gesetzliche Rahmen für diese Art von Ordnungswidrigkeiten bewegt sich zwischen 5 Euro und 5000 Euro. „Anders als im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten existiert kein einheitlicher, verbindlicher Bußgeldkatalog. Die konkrete Höhe der Geldbuße wird im Einzelfall nach Ermessen der zuständigen Behörde festgelegt.“

In Aalen gilt Hundekotbeutel-Pflicht

Der Stadt Aalen war diese Regelung zu lasch. Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr die Polizeiverordnung verschärft. Bis zu 1000 Euro Geldbuße werden fällig, wenn Hundebesitzer mit ihrem Hund ohne Hundekotbeutel aus dem Haus gehen. Die 2900 Hundebesitzer in der Stadt müssen also immer eine Tüte zur Hand haben. Und geeignete Beutel seien „auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen“, so die Stadtverwaltung. Mittlerweile gebe es in der Stadt rund 120 Dog-Stations, an denen man sich problemlos mit Tütchen versorgen könne.

Der Parasit und die Infektionskrankheit

Neospora Caninum ist ein Parasit, der die Infektionskrankheit Neosporose auslösen kann. Bei Rindern kann sie zu Fehl- und Totgeburten führen, während Hunde neurologische Symptome wie Lähmungen oder Koordinationsstörungen oder gar keine Symptome zeigen können. Entwurmungspasten und Tabletten gegen Rund-, Spul- und Bandwürmer wirken gegen Neospora nicht. Eine Impfung ist derzeit auch noch nicht zugelassen. Welpen infizieren sich über das Muttertier in der Gebärmutter oder nach der Geburt über die Muttermilch. Der erwachsene Hund nimmt den Erreger oft über die Nahrung auf, das kann rohes Fleisch sein, Mäuse oder infiziertes Gewebe anderer Art, auch Hundekot selbst. Der Mensch ist nicht von Neosporose betroffen.

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