Eine Waffenverbotszone wird es in Heidenheim auch künftig nicht geben. Die CDU/FDP-Fraktion im Gemeinderat hatte im Zuge der Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr beantragt, die gesamte Fußgängerzone als eine solche Waffenverbotszone auszuweisen, doch in seiner jüngsten Sitzung lehnte der Gemeinderat diesen Antrag ab.
Claudia Dürr, im Rathaus zuständig für den Geschäftsbereich Recht, Sicherheit und Ordnung, hatte dem Gremium zuvor erläutert, dass für die Ausweisung einer Waffenverbotszone die rechtlichen Grundlagen fehlen. Denn eine der wichtigsten Bedingungen ist, dass auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind. Darüber hinaus, so Dürr, gebe es noch fünf weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine entsprechende Rechtsverordnung für ein Waffenverbot zu erlassen.
