Nach Beschwerden

Warum die Stadt Heidenheim den Verkauf der Obdachlosenzeitung „Trott-war“ vorübergehend untersagte

Das Ordnungsamt hat den Verkauf der Obdachlosenzeitung „Trott-war“ in Heidenheim vorübergehend untersagt. Ein langjähriger Verkäufer berichtet von einem abrupten Einschreiten der Behörden. Die Stadt spricht von einer Ausnahmesituation – und erlaubt den Verkauf inzwischen wieder, allerdings nur unter strengen Auflagen.

Zwölf Jahre lang gehört der Verkauf der Obdachlosenzeitung „Trott-war“ für Volker Terpitz zum Alltag. Dazu gekommen sei er eher zufällig durch einen Verkäufer, der ihn angesprochen und um Hilfe gefragt hat. Aus dieser Unterstützung entwickelte sich eine feste Tätigkeit, die für Terpitz bis heute eine zentrale Rolle spielt.

Der Verkauf sei für ihn weit mehr als eine Einnahmequelle. Er lebt in einer Wohngemeinschaft und sagt, ohne „Trott-war“ wäre er womöglich selbst in eine schwierige Lage oder sogar in die Obdachlosigkeit geraten. Die Zeitung gebe ihm Struktur, bringe ihn regelmäßig unter Menschen und ermögliche Gespräche.

Schluss mit Verkaufen?

Diese Routine endete in der vergangenen Woche abrupt. Volker Terpitz wurde von drei Mitarbeitern des Ordnungsamts angesprochen und darüber informiert, dass der Verkauf der Obdachlosenzeitung „Trott-war“ mit sofortiger Wirkung untersagt ist. Für den Fall einer Fortsetzung wurde ein Bußgeld angekündigt. Als Grundlage nannten die Beamten einen Erlass der Stadt. Terpitz stellte den Verkauf daraufhin ein und bemühte sich um eine Klärung. Vertragspartner für den Verkauf ist die Caritas, aus diesem Grund wandte er sich an die Caritas, um den Vorgang aufzuklären.

Für den Verkäufer bleibt ein bitterer Beigeschmack. Der Zeitungsverkauf sei für ihn eine Form von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe. Er zwinge ihn, regelmäßig nach draußen zu gehen. Ein dauerhaftes Verkaufsverbot hätte für ihn deshalb nicht nur finanzielle Folgen gehabt, sondern auch persönliche.

Zu viele Verkäufer

Die Stadt Heidenheim weist den Eindruck eines generellen Verkaufsverbots zurück. Wie Pressesprecher Christoph Steeger mitteilt, hätten über viele Jahre hinweg drei Personen über eine offizielle Erlaubnis zum Verkauf der Obdachlosenzeitung verfügt. Dieser Verkauf sei lange Zeit ohne Beanstandungen verlaufen.

In jüngerer Zeit habe sich jedoch die Zahl der Verkaufenden deutlich erhöht. Zudem sei „Trott-war“ auch auf dem Wochenmarkt angeboten worden, obwohl dort grundsätzlich ein Verkaufsverbot gilt. Sowohl auf dem Wochenmarkt als auch in der Fußgängerzone hätten sich Passantinnen und Passanten wiederholt über ein sehr massives und teils als aufdringlich empfundenes Ansprechen beschwert. „Ziel der Maßnahme war es allein, ein unangemessenes und als bedrängend empfundenes Ansprechen von Passantinnen und Passanten zu unterbinden“, so der Pressesprecher der Stadt Heidenheim.

Erlaubter Verkauf, aber nicht für alle

Da nicht nachvollziehbar war, wer diese zusätzlichen Verkaufspersonen waren, und sich das Verhalten trotz entsprechender Ermahnungen nicht verbessert habe, sah sich die Stadt gezwungen, den Verkauf der Obdachlosenzeitung vorübergehend vollständig zu untersagen, so Steeger. In Abstimmung mit der Caritas sei die Situation anschließend aufgearbeitet worden.

Inzwischen ist der Verkauf der Obdachlosenzeitung wieder genehmigt – allerdings ausschließlich für genau jene drei Personen, die von Beginn an über eine entsprechende Erlaubnis verfügten. Voraussetzung ist, dass sich die Verkäufer eindeutig als von der Caritas beauftragte Personen ausweisen können. Nur sie dürfen „Trott-war“ weiterhin anbieten. Das zeitweise Verkaufsverbot habe sich ausschließlich auf diese konkrete Situation bezogen, betont die Stadt.

Verkauf von „Trott-war“

Das Verkaufsmodell von „Trott-war“ ist klar geregelt: Die Verkäufer kaufen die Zeitungen selbst ein. Die Hälfte des Erlöses geht an Organisationen, die obdachlose Menschen unterstützen, die andere Hälfte bleibt bei den Verkäufern. Verluste tragen sie selbst. Vertragspartner vor Ort ist die Caritas, die die Verkäufe koordiniert.