Höchstgeschwindigkeit

Warum die Römerstraße in Heidenheim besondere Anforderungen an Autofahrer stellt

Tempo 30 oder Tempo 50? Das lässt sich auf der Römerstraße in Heidenheim nicht so pauschal beantworten. Es kommt zudem auf den Wochentag und die Uhrzeit an. So begründet die Stadtverwaltung die kuriose Verkehrsregelung:

Tempo 30 oder Tempo 50? Als motorisierter Verkehrsteilnehmer muss man innerhalb von Ortschaften aufpassen, in welcher Zone man sich befindet. Befährt man die Römerstraße und in der direkten Fortsetzung die Osterholzstraße in der Heidenheimer Oststadt, muss man dazu noch den Wochentag und die Uhrzeit im Kopf haben und darauf achten, auf welcher Höhe man sich befindet. Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit ändert sich alle paar hundert Meter.

Auch bisher schon gab es einen Wechsel der zulässigen Geschwindigkeit, denn vor dem Werkgymnasium und rund 500 Meter danach im Bereich des Kindergartens St. Margaretha (Osterholzstraße) galt Tempo 30, das dazwischen aufgehoben wurde. Jetzt ist die Situation noch komplizierter geworden: Am Werkgymnasium gilt Tempo 30 von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 17 Uhr. Und vor dem Zinzendorf-Kinderhaus wurde eine neue Tempo-30-Zone eingerichtet, ebenfalls nur werktags von 7 bis 17 Uhr. Ab dem Kindergarten St. Margaretha gilt Tempo 30 auch samstags, sonntags und in der Nacht.

Warum nicht durchgehend Tempo 30?

Die neue Verkehrsregelung führt dazu, dass man innerhalb von 1,5 Kilometern fünfmal die Geschwindigkeit wechseln muss, allerdings nur im vorgegebenen Zeitraum. Wäre es nicht einfacher, das Tempo generell auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren, zumal die Strecke komplett durch ein Wohngebiet führt?

„In der Regel ist es so, dass es in einer Tempo-30-Zone keine Vorfahrtsstraßen gibt, sondern rechts vor links gilt“, erläutert Christoph Steeger, Pressesprecher der Stadtverwaltung. Da die Römerstraße die Hauptzufahrt ins Wohngebiet Osterholz sei, mache eine Tempo-30-Zone hier keinen Sinn und wäre rechtlich auch nicht zulässig, so Steeger. Auf der Osterholzstraße, die das Wohngebiet Osterholz in einem Bogen erschließt, scheint diese Regelung jedoch nicht zu gelten: Ab dem Kindergarten St. Margaretha gilt die Tempo-30-Regelung weitere 700 Meter – und zwar ohne rechts vor links, die Straße bleibt Vorfahrtsstraße.

Dass die Regelung durch die zeitliche Einschränkung der Gültigkeit noch absurder wird, gesteht die Stadtverwaltung zwar ein, hat aber auch eine Begründung dafür: „Tempo 30 vor Kindergärten darf auf einer Strecke von insgesamt höchstens 300 Meter Länge eingerichtet werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in aller Regel auf die Öffnungszeiten der Einrichtung zu beschränken“, teilt Steeger mit.

Zumindest müssen sich die Autofahrer nicht auch noch mit den Ferienregelungen in den pädagogischen Einrichtungen auseinandersetzen: Von diesen ist das Tempolimit nicht tangiert.

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