Verfahren eingestellt

Totes Baby im Frauenhaus Heidenheim: kein Fremdverschulden nachgewiesen

Staatsanwaltschaft Ellwangen stellt das Verfahren gegen die Mutter ein, nachdem es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten gibt.

Totes Baby im Frauenhaus Heidenheim: kein Fremdverschulden nachgewiesen

Zu einem tragischen Ereignis kam es im März im Frauen- und Kinderschutzhaus in Heidenheim. Für ein neun Monate altes Baby kam jede Hilfe zu spät und der Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen. Die Todesursache war zunächst unklar. In einer ersten Stellungnahme sprach die Staatsanwaltschaft Ellwangen davon, dass sich „Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden“ ergeben hätten und leitete Ermittlungen ein. Im Raum stand der Verdacht einer Überdosis an Medikamenten.

Keine Substanzen nachgewiesen

Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, dass das Verfahren gegen die Mutter des Säuglings eingestellt wurde. Die Ermittlungen hätten „keine konkreten tatsächlichen Anknüpfungspunkte ergeben, um der Frau ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten zur Last zu legen”, so Staatsanwalt Maximilian Adis. Man habe bei dem Säugling keine Arzneimittel, Betäubungsmittel oder andere Substanzen nachweisen können und es habe keine Anhaltspunkte für Gewalteinwirkung gegeben.