Die finanziellen Schwerpunkte im Sozialetat 2026 des Landkreises Heidenheim liegen klar verteilt: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bleibt mit rund 43 Millionen Euro der dominante Kostenblock. Das wurde im Bildungs- und Sozialausschuss deutlich, als Sozialdezernent Matthias Schauz den Haushaltsentwurf vorstellte. Dieser wurde so auch abgesegnet mit einer Gegenstimme, ohne jedoch deutlich Kritik an diesem „Verwaltungsmonster“ der Eingliederungshilfe zu üben.
Insgesamt plant der Landkreis im kommenden Jahr im Sozial- und Jugendbudget Nettotransferaufwendungen von rund 102 Millionen Euro – ein Plus von 3,6 Millionen Euro gegenüber 2025. Davon wiederum fallen 73 Millionen in den Bereich Soziale Hilfen und Eingliederungshilfe, der Rest geht in die Jugendhilfe.
Größter Einzelposten: Eingliederungshilfe
Rund 42 Prozent des Sozialbudgets entfallen auf die Eingliederungshilfe. Sie ist damit nicht nur der mit Abstand größte Ausgabenbereich, sondern übersteigt viele andere Felder des Sozialetats um ein Vielfaches. Die Fallzahlen sind gleichbleibend: Zum Stichtag 31. Mai erhielten 1046 Menschen mit Behinderung Unterstützung. Etwa 70 Prozent der Leistungsbeziehenden haben eine körperliche oder geistige Behinderung, 30 Prozent eine seelische, so Schauz.
Für 2026 bleibt der Nettoaufwand mit 43,1 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau. Während andere Kreise deutliche Steigerungen verzeichnen, gelingt Heidenheim eine Stabilisierung. Dennoch beleuchtete Schauz auch die Schattenseite: „Wir haben einen immensen Aufwand bei der Berechnung der Leistung durch die Vielzahl von Angeboten.“ Schauz sprach von einem „regelrechten Wirrwar“ aufgrund der vielen Vergütungsmodelle, die in jedem Landkreis anders geregelt seien.
Auch Landrat Peter Polta unterstrich den großen bürokratischen Aufwand: 18 Stunden Arbeit steckten im Durchschnitt hinter jedem Fall bis zur Bewilligung. „So kann das nicht weitergehen, da muss die Bundespolitik reagieren. Das ist unsere Botschaft, dass bis 2027 etwas passieren muss.“
Aus dem Gremium erhielt er Rückendeckung. Von einem „gesetzlichem Monstrum“ sprach Rainer Domberg (CDU): „Es gibt niemanden auf Seiten der Leistungsträger, der dieses Gesetz für gut empfindet. Man fragt sich, ob den Menschen mit Handicaps tatsächlich geholfen wird mit BTHG. Es gehört komplett abgeschafft und durch neue Regelung ersetzt.“ Michael Sautter (Grüne) fand, dass „hier der Sozialstaat über die Grenzen der Leistungsfähigkeit hinausschießt.“ Zudem kritisierte er die fehlenden Einkommensgrenzen, die dazu führten, dass auch Betroffene Leistungen bekämen, die finanziell nicht unbedingt darauf angewiesen seien. „Dass es zu Missbrauch kommt, ist ärgerlich.“
Seit Einführung des BTHG flossen dem Landkreis Abschlagszahlungen von rund 10 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2025 zu. Für 2026 sind weitere 2,8 Millionen Euro eingeplant. Schwierig zu planen sei das jedoch immer deshalb, weil man nie wisse, wann die Zahlungen einträfen, so Schauz.
Im Vergleich klein: Geld für Flüchtlinge
Deutlich geringer fallen die finanziellen Belastungen im Bereich der Flüchtlinge aus. Für 2026 sind hier 3,15 Millionen Euro vorgesehen – nicht einmal ein Zehntel dessen, was für die Eingliederungshilfe aufgewendet wird. Zudem liegt der Ansatz um rund 840.000 Euro unter dem Vorjahr.
Die Summe teilt sich auf in rund 1,1 Millionen Euro für die vorläufige Unterbringung, die das Land ab 2026 pauschal erstatten will, sowie rund 2 Millionen Euro für die kommunale Anschlussunterbringung. Hier übernimmt das Land 1,7 Millionen Euro, während der Landkreis 355.000 Euro selbst tragen muss. Allerdings erfolgen Abrechnungen teils erst Jahre später, so die Kritik vonseiten der Verwaltung.
Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten hat sich seit 2022 deutlich verringert. Aktuell sind laut Schauz 151 Asylbewerber, Asylfolgeantragssteller, Kontingentflüchtlinge, afghanische Ortskräfte, Spätaussiedler und ukrainische Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. 2022 waren es 1316. Entsprechend seien Unterkünfte und Personal in den vergangenen Jahren reduziert worden.
Weitere Ausgabenblöcke
In der Hilfe zur Pflege steigen die Kosten weiter an. Für 2026 sind 7,85 Millionen Euro eingeplant – rund 1,3 Millionen Euro mehr als 2025. Anders als in vielen anderen Bereichen erhält der Landkreis hier keinerlei Erstattungen. Schauz führte aus, dass etwa ein Drittel der Menschen in Pflegeheimen auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sei. Im Schnitt müssten die Menschen 3400 Euro an Eigenanteil aufbringen. „Wenn Eltern ins Heim kommen, können Kinder mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht zum Unterhalt beigezogen werden“, so Schauz.
Wer bekommt Eingliederungshilfe?
Der Behinderungsgrad des Schwerbehindertenrechts ist nicht maßgeblich für eine Leistung der Eingliederungshilfe. Leistungsvoraussetzung für die Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung. Die Teilhabe an der Gesellschaft muss durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt sein. Maßgeblich ist das Maß der Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe. So lautet die Auskunft vonseiten der Landkreisverwaltung.
Konkrete Hilfen gibt es für die Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie die soziale Teilhabe. Der größte Kostenblock hier sind laut Angaben der Landkreisverwaltung die klassischen Assistenzleistungen in der besonderen Wohnform – früher stationäres Wohnen.