Landgericht Ellwangen

Schießerei in Nattheim: Angeklagter legt Revision gegen Urteil ein

Das Urteil im Fall der Schüsse auf ein Auto in Nattheim wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, ein 36-jähriger Heidenheimer, hat laut der Pressestelle des Landgerichts Ellwangen Rechtsmittel eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Das Urteil im Fall der Schüsse auf ein Auto in Nattheim wird nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, ein 36-jähriger Heidenheimer, hat laut der Pressestelle des Landgerichts Ellwangen Rechtsmittel eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Die 1. Strafkammer des Ellwanger Landgerichts hatte den Mann Mitte Januar wegen versuchten Totschlags sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte im März 2024 in Nattheim auf ein Auto mit drei Insassen geschossen.

Der Angeklagte aus Heidenheim wird von Sicherheitskräften aus der U-Haft in den Sitzungssaal des Landgerichts Ellwangen gebracht.

Versuchter Totschlag: Haftstrafe für Heidenheimer nach Schüssen auf Auto in Nattheim

Zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilte die 1. Strafkammer am Ellwanger Landgericht einen 36-jährigen Heidenheimer wegen versuchten Totschlags. Der Mann hatte im März in Nattheim auf ein Auto mit drei Insassen geschossen.
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Polizeieinsatz am Dienstag auf dem Gelände eines Autohändlers in Schnaitheim.

Polizeieinsatz in Schnaitheim nach Schüssen auf Auto

Auf dem Gelände eines Autohändlers in Schnaitheim fand die Polizei am Dienstag einen Audi mit Einschusslöchern vor. Wie zum Ende der Woche bekannt wurde, saßen offenbar Personen in dem Auto, als die Schüsse abgegeben worden waren.
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Heidenheimer bleibt weiter in Untersuchungshaft

„Die Seite des Angeklagten hat Revision eingelegt“, sagt Heiko Baumeister, Pressereferent für Strafsachen am Landgericht Ellwangen. Das bedeutet, dass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig wird. Der Angeklagte bleibt jedoch trotz der Revision weiterhin in Untersuchungshaft.

Das schriftliche Urteil der Kammer steht noch aus. Sobald dieses zugestellt ist, hat die Verteidigung einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Die Staatsanwaltschaft kann dann darauf reagieren. Anschließend wird der Fall über den Generalbundesanwalt dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt. Dort wird geprüft, ob bei der Urteilsfindung Rechtsfehler vorlagen. Falls der Bundesgerichtshof Fehler feststellt, kann er das Urteil aufheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverweisen. Falls keine Fehler vorliegen, bleibt das Urteil bestehen. Bis die Entscheidung über die Revision vorliegt, kann es noch rund drei Monate dauern, so Baumeister.

Hintergrund der Tat in Nattheim

Der Heidenheimer hatte am 5. März gegen 14 Uhr in Nattheim auf ein Auto mit drei Insassen geschossen, wobei die Kugeln die Karosserie trafen. Zum Zeitpunkt der Tat war er auf Bewährung frei, nachdem er 2018 wegen Drogenhandels und Falschgelddelikten zu einer Gefängnisstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden war. Der Schießerei war ein Streit zwischen zwei Männergruppen vorausgegangen, die sich auf dem Gelände eines Autohandels in Nattheim getroffen hatten. Über den Inhalt dieses Streits wurde im Laufe der Ermittlungen und der Verhandlung jedoch nichts bekannt.