Mit Erstaunen habe ich die Aussage von OB Salomo gelesen, wonach sich Anlieger in der Vergangenheit gegen eine Sanierung der Heidenheimer Straße ausgesprochen hätten, weil sie mit Erschließungsbeiträgen im fünfstelligen Bereich hätten rechnen müssen. Das ist schlicht falsch. Nach geltendem Recht können Erschließungsbeiträge nur einmal bei der erstmaligen Herstellung einer Straße erhoben werden. Die Heidenheimer Straße besteht seit über 60 Jahren. Dieser Vorgang ist längst abgeschlossen. Straßenausbaubeiträge waren bis 2020 in Baden-Württemberg zulässig, sind aber seither abgeschafft. Eine grundlegende Sanierung ist damit allein Aufgabe der Stadt.
Ute Ludwig, Heidenheim