75-Jähriger wurde auf X „emotional“

Mann entschuldigt sich und zahlt 500 Euro an Tierheim nach Beleidigung von CDU-Politiker Roderich Kiesewetter

Vor dem Amtsgericht Ulm musste sich ein 75-jähriger Mann verantworten, der den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter auf der Plattform X, früher Twitter, beleidigt hat. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich.

Digitale Distanz lässt manche Menschen ihren Anstand vergessen. In sozialen Medien wird dann gehetzt und beleidigt, ohne Rücksicht auf Betroffene. Politiker werden oftmals Opfer solcher Tiraden. Ein Fall, in dem das den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter traf, wurde jetzt vor dem Amtsgericht Ulm verhandelt. Ein 75-jähriger Ulmer hatte Kiesewetter auf der Social-Media-Plattform X, früher Twitter, als „kriegsgeilen Hurensohn“ bezeichnet. Gegen einen daraufhin erlassenen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 50 Euro legte der Mann Einspruch ein.

Empört und emotional

Bei der Verhandlung am Freitag vor Richter Oliver Chama zeigte sich der Angeklagte geständig und entschuldigte sich für seinen verbalen Ausfall. Er habe vor Gericht auch erklärt, dass er über eine Aussage des Bundestagsabgeordneten auf der Plattform empört war und deshalb emotional wurde. Der 75-Jährige habe eingestanden, er sei „übers Ziel hinausgeschossen“, so Richter Chama. Dieser stellte das Verfahren daraufhin vorläufig ein, machte aber eine Zahlung von 500 Euro an ein Tierheim zur Auflage. „Es ist völlig in Ordnung, Politiker in einer Demokratie zu kritisieren“, sagte Chama. Allerdings müsse man sich trotzdem an die Regeln eines fairen Umgangs miteinander halten.

Zunahme von Beleidigungen und Bedrohungen

Kiesewetter, der seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine für konsequent für die Unterstützung des Landes einsteht, sieht sich dafür auch heftiger Kritik ausgesetzt: „Leider gehöre ich zu den Politikern, die am meisten im Netz beleidigt oder bedroht werden mit einer exponentiellen Zunahme seit Beginn des Angriffskrieges und nach dem 7. Oktober.“

Die Anzeige gegen den 75-jährigen Ulmer wurde von einer Kanzlei eingereicht, die sich auf Beleidigungen gegenüber Politikern im Netz spezialisiert hat. Das Strafgesetzbuch führt einen eigenen Paragrafen für solche Vergehen: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ findet sich unter Paragraf 188 StGB.