Ein 41-Jähriger ist am vergangenen Mittwoch, 24. September, am Amtsgericht Heidenheim wegen Bedrohung und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Mai des vergangenen Jahres hatte er nach Überzeugung des Gerichts trotz ausgesprochenen Hausverbots eine Bar an der Heidenheimer Wilhelmsstraße betreten und den Vater des Inhabers, der in dieser Nacht an der Theke arbeitete, mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht.
Zweimal mündliches Hausverbot – dreimal nicht eingehalten
Der Angeklagte war mit einem Verwandten, der ihn zu dieser Zeit besuchte, auf einer Kneipentour durch Heidenheim unterwegs gewesen. Gegen 1.30 Uhr betraten die beiden auch die Bar. Der 41-Jährige bestellte zwei Mischgetränke, die ihm jedoch verweigert wurden. Stattdessen wurde er aufgefordert, das Lokal zu verlassen.
Über den weiteren Ablauf gingen vor Gericht die Schilderungen auseinander: Der Vater des Inhabers, der vor Gericht als Zeuge aussagte, und der Angeklagte gaben unterschiedliche Versionen des Vorfalls zu Protokoll. Nach Darstellung des Zeugen näherte sich der Mann erneut der Theke und stand bereits mit einem Fuß im Innenraum, als er begann, mit ihm zu diskutieren. Ihm sei mehrfach mündlich Hausverbot erteilt worden. Grund dafür seien frühere Vorfälle, bei denen der vierfache Familienvater in dem Lokal Streit gesucht und sich in eine Schlägerei verwickelt haben soll.
Unterschiedliche Schilderungen des Vorfalls in Heidenheim
Der Angeklagte wiederum erklärte, er habe von einem Hausverbot nichts gewusst. Er habe lediglich klären wollen, dass er Getränke bestellen und bezahlen könne, und sei deshalb hinter die Theke gegangen. Während der Vater des Inhabers bereits die Polizei rief, habe dieser nach Aussage des 41-Jährigen eine Flasche erhoben.
Was der Angeklagte für einen schwarz-grauen Geldbeutel hielt, mit dem er hinter der Theke bezahlen wollte, beschrieben der Zeuge und ein weiterer Gast jedoch anders: Der Mann habe auf Hüfthöhe mit der rechten Hand eine Pistole gehalten. „Ich sagte zu ihm, er soll mich erschießen, die Polizei kommt trotzdem“, schilderte der Vater des Inhabers vor Gericht. Der Angeklagte wies das entschieden zurück: „Ich habe mit Pistolen nichts am Hut.“
Während der Notruf bereits abgesetzt war, blieb der 41-Jährige in der Bar und wartete auf die Polizei, anstatt zu flüchten. Seinem Begleiter habe er nach eigenen Angaben noch 20 Euro übergeben, damit dieser sich woanders ein Getränk kaufen könne. Ein weiterer Zeuge, der mit einem Freund an der Theke saß, bestätigte zwar, dass der Mann blieb, hatte aber nicht erkennen können, ob er tatsächlich eine Waffe in der Hand hielt. „Ob es eine Pistole war oder nicht, konnten wir hinter der Theke nicht sehen“, sagte er. Als der Mitarbeiter den Angeklagten aufforderte, „einfach zu schießen“, hätten sie große Angst bekommen.
Zeugenaussagen decken sich
Die Zeugen vermuteten, dass nicht besagte 20 Euro, sondern die mutmaßliche Waffe übergeben wurde, und dass der Verwandte sie aus dem Lokal brachte. Richter Dr. Christoph Edler führte diese Unklarheit später als Argument für sein Urteil an: Warum sollte Geld unter Geheimhaltung und in einer anderen Sprache übergeben werden?
Nach den Zeugenvernehmungen beantragte die Verteidigung dennoch einen Freispruch. Die Aussagen seien „vage und wenig hilfreich“, das Hausverbot sei nie schriftlich oder persönlich übermittelt worden, sondern nur über Dritte. Zudem habe der Angeklagte auf die Polizei gewartet, statt zu flüchten. Auch sei die angebliche Waffe nie gefunden worden. Der Verwandte wurde gegen 1.55 Uhr einige Straßen weiter ohne auffälligen Gegenstand angetroffen.
Echtheit der Waffe spielt keine Rolle
Für Richter Edler war die Entscheidung allerdings klar: „Ich bin überzeugt davon, dass eine Bedrohung mit einem waffenähnlichen Gegenstand stattgefunden hat“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Ob es sich dabei um eine echte Pistole oder eine Attrappe handelte, sei unerheblich. Entscheidend sei, dass die Situation „einen erheblichen Eingriff in das Sicherheitsgefühl der Menschen“ verursacht habe. „Wir wollen nicht in Zustände kommen, wie man sie aus südlichen Ländern kennt. Das wird hier nicht passieren“, betonte Edler mit Blick auf die Waffenthematik.
Trotz Überlegungen zu einer Freiheitsstrafe entschied sich das Gericht für ein milderes Strafmaß. Der Angeklagte ist verheiratet, Vater von vier Kindern und kämpft nach Angaben des Richters trotz zweier eigener Lokale wirtschaftlich ums Existenzminimum. Edler verhängte deshalb 120 Tagessätze zu je 10 Euro und legte fest, dass der Mann die Verfahrenskosten tragen muss.