Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen verhandelt am Freitag, 9. Januar, ab 10.30 Uhr eine Klage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter aus dem Wahlkreis Aalen-Heidenheim. Kläger ist ein Nutzer der Social-Media-Plattform X (vormals Twitter).
Der juristische Auseinandersetzung liegt ein Vorfall aus dem September 2023 zugrunde. Der Kläger hatte einen Post von Kiesewetter zu Waffenlieferungen an die Ukraine kommentiert. In seinem Beitrag schrieb der Nutzer: „20 Jahr Knast für deine Volksverhetzungen, die du dir auch noch vom Steuerzahler honorieren lässt. Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“
Streitpunkt: Vergleich mit dem Nationalsozialismus
In der Folge ließ Roderich Kiesewetter den Verfasser durch eine Anwaltskanzlei abmahnen. Der Abgeordnete forderte die Löschung der Äußerung, speziell bezogen auf den Satz zur Karriere im „Dritten Reich“, die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Der Kläger ist der Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten zwar zunächst nachgekommen, strebt nun jedoch eine gerichtliche Klärung an. Er begehrt die Feststellung, dass dem Abgeordneten kein Anspruch auf Unterlassung zusteht. Damit einher geht die Forderung auf Rückzahlung der bereits geleisteten Anwaltskosten.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Der Sitzungssaal wird am Verhandlungstag per Aushang bekannt gegeben. In dem Verfahren wird es voraussichtlich um die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Politikers und der Meinungsfreiheit des Nutzers gehen.


